Brandstiftung in Kuseler Erstaufnahme-Einrichtung

Angeklagter laut Gericht in Kaiserslautern nicht schuldfähig

Stand

Video herunterladen (17,6 MB | MP4)

Im November vergangenen Jahres hat ein Bewohner ein Feuer in der Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge (AfA) in Kusel gelegt. Dabei war er nicht schuldfähig, so das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern am Montag. Laut eines Gutachters leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie. Deshalb muss er jetzt in eine psychiatrische Einrichtung.

Kaiserslautern

Landgericht Kaiserslautern Nach Feuer in AfA Kusel: Flüchtling nicht schuldfähig

Das Landgericht Kaiserslautern hat einen Bewohner der AfA Kusel für nicht schuldfähig erklärt. Er hatte im November vergangenen Jahres in der Kantine der AfA ein Feuer gelegt.

SWR4 am Nachmittag SWR4

Stand
AUTOR/IN
SWR