Im November vergangenen Jahres hat ein Bewohner ein Feuer in der Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge (AfA) in Kusel gelegt. Dabei war er nicht schuldfähig, so das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern am Montag. Laut eines Gutachters leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie. Deshalb muss er jetzt in eine psychiatrische Einrichtung.