Das Gericht sprach den Mann am Dienstag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die Richterin begründete das Urteil unter anderem damit, dass der Angeklagte auf sein Opfer auch dann noch eingestochen hatte, als dieses schon auf dem Boden lag.
Außerdem hatte der 33-jährige Angeklagte nach Meinung des Gerichts nur deswegen nicht weiter auf den Bekannten eingestochen, weil die Klinge seines Messers abgebrochen war. Somit konnte er sein vermeintliches Ziel, den Mann zu töten, nicht weiterverfolgen und floh schließlich.
Opfer war Liebhaber der Ehefrau
Die Tat hatte sich diesen März in der Bad Kreuznacher Innenstadt ereignet. Dort hatte der Angeklagte sein Opfer auf offener Straße mit dem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Laut Gericht war das 25-jährige Opfer ein guter Bekannter des 33-Jährigen und außerdem der Liebhaber seiner Ehefrau. Die beiden sollen schon mehr als ein Jahr vor der Tat eine Beziehung geführt haben, von der der Angeklagte wusste.
Obwohl diese Liebesbeziehung den Angeklagten sehr belastete, wollte er den Angaben zufolge keine Scheidung, da dies in seiner Kultur als Schande angesehen wird. Außerdem hatte er Angst, das Sorgerecht für seine Kinder zu verlieren. Die Ehefrau soll die Affäre offen ausgelebt haben: So telefonierte sie zum Beispiel über Lautsprecher mit ihrem Liebhaber. Dies demütigte den 33-Jährigen, der laut Gericht unfreiwillig in die zermürbende Dreiecksbeziehung verwickelt war.
Neun Messerstiche verursachen lebensgefährliche Verletzungen
Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter mitteilt, versuchte der Beschuldigte immer wieder, seinen Bekannten und seine Ehefrau dazu zu bringen, die Affäre zu beenden. Als dies erfolglos blieb, fing er den Liebhaber schließlich auf dem Weg zur Arbeit ab und stellte ihn erneut zur Rede. Dann zog er ein Messer unter seiner Jacke hervor, stach dem 25-Jährigen zunächst seitlich in den Hals und weiter auf ihn ein, als er am Boden lag.
Erst als die Klinge des Messers abbrach und Arbeitskollegen dem Opfer zu Hilfe kamen, floh der Mann schließlich. Zeugen brachten das lebensgefährlich verletzte Opfer ins Krankenhaus, wo es elf Tage behandelt werden musste. Laut Gericht konnte der 25-jährige Mann zwei Monate nicht arbeiten und leidet heute noch unter Schlafstörungen.
Gericht wertet Entschuldigung beim Opfer positiv
Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn bei seinem Opfer entschuldigt. Das ließ das Gericht positiv in seine Urteilsbegründung einfließen. Außerdem sei die Gefühlslage des Mannes nachvollziehbar. Die jetzt verhängte Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sei unter anderem nötig, um dem Angeklagten deutlich vor Augen zu führen, dass es nie gerechtfertigt ist, auch schlimme Situationen mithilfe von Gewalt zu lösen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.