Der Angeklagte ist laut einer Sprecherin des Landgerichts Wiesbaden in der Justizvollzugsanstalt 1 in Frankfurt gestorben. Der 42-Jährige saß dort seit der Tat in Untersuchungshaft.

SWR Reporterin Tjada Huchtkötter über den abgesagten Mordprozess
Die Todesursache ist noch unklar, die Ermittlungen laufen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt geht bisher nicht von einem Fremdverschulden aus. Mit dem Tod des Angeklagten hat das Landgericht Wiesbaden das Verfahren eingestellt.
Mann war des Mordes und Totschlags angeklagt
Der Mann war angeklagt, im Juli vergangenen Jahres erst seine Schwester und dann seinen Vater in einem Mehrfamilienhaus im Kohlheck im Wiesbadener Stadtteil Dotzheim getötet zu haben. Die Familie hatte dort in drei getrennten Wohnungen gelebt.
Tödliche Messerstiche in der Waschküche
Laut Anklage soll der 42-Jährige an einem Abend im Juli vergangenen Jahres erst zu seiner Schwester in den Waschraum gegangen sein. Dort habe er ihr ins Gesicht geschlagen und dabei die Nase gebrochen, so die Anklage. Dann soll er mit einem Messer auf die 45-Jährige eingestochen haben, bis sie tot war. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Totschlag.
Nachdem er seine Schwester getötet hatte, soll der Angeklagte in die Küche in einer der Wohnungen gegangen sein und eine Bratpfanne und weitere Messer geholt haben. Laut Staatsanwaltschaft hat er dann seien 75-jährigen Vater überrumpelt, der auf der Couch im Wohnzimmer saß.
Mord an Vater im Wohnzimmer
Der Mann soll mit der Pfanne heftig zugeschlagen und seinen Vater mit mehr als 40 Messerstichen getötet haben. Er sei dabei brutal vorgegangen, so die Staatsanwaltschaft. Laut Anklage war das Mord aus niederen Beweggründen.
Hintergründe der Tat noch unklar Nach Fund von zwei Toten in Wiesbaden - Verdächtiger in U-Haft
Ein 42-jähriger Mann aus Wiesbaden-Dotzheim soll seine Schwester und seinen Vater getötet haben. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft.
Nach seinen Taten rief der 42-Jährige selbst die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Er kam sofort in Untersuchungshaft und galt als voll schuldfähig.
Die Schwester hinterlässt einen Ehemann und eine kleine Tochter. Das kleine Mädchen soll während der beiden Taten mit im Haus gewesen sein.