Ein Einsatzfahrzeug der Mainzer Polizei ist nachts mit Blaulicht unterwegs. (Foto: SWR, D. Brusch)

Schneller ans Ziel

Blaulicht fürs Ordnungsamt: Reaktionen aus Rheinhessen

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Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) will, dass auch Ordnungsämter mit Blaulicht unterwegs sein dürfen. Kommunen in Rheinhessen finden das gut.

Polizei und Feuerwehr dürfen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sein, Ordnungsämtern ist das in Rheinland-Pfalz nicht gestattet. Geht es nach Innenminister Ebling, könnte sich das allerdings Ende des Jahres ändern.

Blaulicht und Martinshorn sollen dann in "besonders eilbedürftigen Fällen" eingesetzt werden dürfen. Etwa um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Blaulicht bei häuslicher Gewalt

Auf SWR-Nachfrage heißt es aus den Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden Rhein-Selz und Rhein-Nahe: Das Vorhaben habe viele Vorteile, zum Beispiel bei dringenden Einsätzen wegen häuslicher Gewalt oder Ruhestörungen.

Der Leiter des Ordnungsamtes in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Peter Klein, sagte bei Stau entlang der Rheinschiene könnte man mit Blaulicht deutlich schneller zum Einsatzort gelangen. Aktuell habe man bereits drei Autos mit gelben Lichtsignalen. Blaue seien aber noch besser, da man als Ordnungsamt auch viele polizeiliche Aufgaben wahrnehme.

Auch eine Aufnahme in das Funksystem der Polizei können helfen, heißt es aus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe. Begeistert ist man auch in Bingen. Dort werden nach Angaben eines Sprechers bereits erste Angebote für eine Umrüstung eingeholt.  

Stadt Ingelheim will kein Blaulicht für ihr Ordnungsamt

Die Stadt Ingelheim will dagegen ihre Fahrzeuge nicht mit Blaulicht ausstatten. Sie sehe dafür keine Notwendigkeit, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt.

Die kreisfreien Städte und die Verbandsgemeinden hätten eher Bedarf, da diese auch für die Umsetzung von Landesgesetzen zuständig seien.

Ebling wollte das schon als Mainzer Oberbürgermeister

Innenminister Ebling teilte Mitte Januar mit, er habe die Aufhebung des sogenannten Blaulichtverbots initiiert. "Mit der nun angestoßenen Novelle folgen wir einem lang gehegten Wunsch der Kommunen, für den auch ich mich in meiner Zeit als Oberbürgermeister stark gemacht habe. Mit den neuen Sonderrechten sollen die kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden", sagte Ebling.

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