Die Lagerhalle der Hafenbetriebe war vor zehn Jahren bei einem Großbrand völlig zerstört worden. Seitdem lag das Grundstück brach. Die Hafenbetriebe wollten dort eine neue Lagerhalle bauen. Doch aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts wünschte sich die Stadt Ludwigshafen dort ein neues Wohngebiet - und änderte entsprechend den Bebauungsplan. Der Streit war geboren.
Wohnungen oder Gewerbehalle? Streit durch alle Instanzen
Aus einem Sondergebiet für Hafennutzung wurde eine Fläche für Wohnen und Gewerbe. Das passte den Hafenbetrieben, die zu 90 Prozent dem Land Rheinland-Pfalz gehören, überhaupt nicht. Sie wollten das Areal weiter für Industrie- und Logistikzwecke nutzen, klagten gegen den Bebauungsplan der Stadt und zogen damit bis vor das Bundesverwaltungsgericht.
Das wies nun eine Beschwerde der Hafenbetriebe gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz zurück. Für die Stadt Ludwigshafen heißt das, der neue Bebauungsplan ist rechtens. Grundsätzlich dürfen auf der Brachfläche Wohnungen gebaut werden.
Unklar, ob auf Parkinsel-Brachfäche Wohnungen kommen
Doch ob auf dem Areal auch wirklich Wohnhäuser gebaut werden, ist noch völlig unklar. Denn das Grundstück gehört ja den Hafenbetrieben. Und deren Geschäftsführer Franz Reindl war bisher urlaubsbedingt für eine Stellungsnahme nicht erreichbar. Bei anderer Gelegenheit hatte Reindl aber erklärt, dass das Gelände sich nicht für Wohnhäuser eignet. Denn es gebe benachbarte Industriebetriebe und da seien Konflikte vorprogrammiert.
Klar ist aber auch, die Hafenbetriebe haben ihre dringend benötigte Lagerhalle längst an anderer Stelle gebaut - und zwar 2019 in Wörth (Kreis Germersheim).