Michael Gein mit einer Parkscheibe (Foto: SWR)

"P" ist blau, nicht weiß

Parkscheibe entspricht nicht der Norm: Südpfälzer bekommt Knöllchen

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Ulrike Brandt

Ein Südpfälzer hatte seine Parkscheibe korrekt eingestellt und bekam trotzdem ein Knöllchen. Die Begründung überraschte ihn: Die Parkscheibe hatte nicht das korrekte Aussehen.

Als Manuel Gein im südpfälzischen Herxheim (Kreis Südliche Weinstraße) von einem Massagetermin zurück zu seinem Auto geht, wird er stutzig. Er hat ein Knöllchen vom Ordnungsamt bekommen. 20 Euro soll er zahlen – obwohl er seine Parkscheibe korrekt und sichtbar ins Auto gelegt hatte.

"Ich habe dann erfahren, dass das "P" auf meiner Scheibe blau ist. Aber normal muss es weiß sein."

Er hält das Knöllchen für einen Irrtum der Behörde oder einen schlechten Scherz. Doch dann ruft der 41-Jährige aus Erlenbach (Kreis Germersheim) beim Ordnungsamt, das ihn über den Grund für den Strafzettel aufklärt: "Ich habe dann erfahren, dass das "P" auf meiner Scheibe blau ist. Aber normal muss es weiß sein."

Geins Parkscheibe verstößt gegen Bild 318 der StVO

Außerdem ist das "P" auf der Parkscheibe von Manuel Gein in einem weißen Kreis – und nicht wie vorgeschrieben mit einem weißen Quadrat umrandet. Damit hat er gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Dort, auf dem Bild 318, ist eine korrekte Parkscheibe abgebildet. Die Maße sind ebenfalls genau festgelegt und müssen 11 x 15 Zentimeter betragen.

Ordnungsamt Herxheim: "Halten uns an den Bußgeldkatalog"

picture alliance  Swen Pförtnerdpa | Swen Pförtner (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
So sieht eine nach der StVO korrekte Parkscheibe aus.

Beim Gespräch mit dem Ordnungamt muss Gein erst einmal lachen, erinnert er sich. Aber die Behörde will alles richtig gemacht haben. Die Bürgermeisterin der zuständigen Verbandsgemeinde, Hedi Braun (parteilos), sagt auf SWR-Anfrage: "Wir haben in Deutschland einen Bußgeldkatalog und das Ordnungsamt ist gehalten, Verstöße zu ahnden." Die Gemeinde mache nicht die Gesetze, sagt Braun weiter, da müsse man sich an den Gesetzgeber wenden, damit er diese Regelung streicht oder anders formuliert.

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Tatsächlich hätte das Ordnungsamt in Herxheim aber auch anders entscheiden können. Der Ordnungshüter hätte eine Verwarnung aber ohne Verwarngeld aussprechen können oder die falsche Parkscheibe auch einfach ignorieren können.

Südpfälzer hat Knöllchen bezahlt - und sich Anwalt genommen

Auch wenn Manuel Gein das 20-Euro-Knöllchen vollkommen übertrieben findet - bezahlt hat er es trotzdem: "Ich habe stark mit mir gehadert, aber ich konnte meinen Anwalt nicht erreichen und wollte auch die Zahlungsfrist einhalten."

Parkscheibe Herxheim (Foto: SWR)
Manuel Gein mit allen Unterlagen des Ordnungsamtes: das Knöllchen hat er bezahlt.

Dass er die 20 Euro bezahlt hat, war wahrscheinlich nicht die beste Idee von Manuel Gein. Besser wäre es gewesen, er hätte erst einmal nicht gezahlt und gewartet, wie das Ordnungsamt reagiert. Sein Anwalt will trotzdem versuchen, noch gegen das Knöllchen vorzugehen. Ausgang: noch offen.

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