Eine Passantin hält eine FFP2-Maske in der Hand.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sina Schuldt)

Angeklagter muss 400 Euro zahlen

Drohbrief gegen Ärztin wegen Corona-Maßnahmen: Prozess in Bad Dürkheim eingestellt

Stand

Im Februar 2022 hatte eine Ärztin im Gesundheitsamt Bad Dürkheim einen Drohbrief erhalten - mit der Aufforderung die Corona-Regeln abzuschaffen. Nun wurde das Gerichtsverfahren gegen den Absender des Briefs eingestellt.

Der Rentner aus Mannheim war wegen versuchter Nötigung angeklagt. In dem Brief drohte er der Amtsärztin schwerwiegende persönliche Konsequenzen an, sollte sie die Corona-Schutzaßnahmen nicht aufheben. Diese seien "unrechtmäßig, gefährlich und unsinnig", hieß es darin. Der Brief enthielt auch einen 38-seitigen Anhang mit den Ausführungen verschiedener Wissenschaftler, die seine Haltung stützen.

Bad Dürkheim: Angeklagter will Brief nicht geschrieben haben

Vor Gericht sagte der 72-Jährige am Mittwoch aus, er habe den Brief gar nicht verfasst, sondern für diesen nur seinen Namen und seine Anschrift zur Verfügung gestellt. Hätte er gewusst, dass damit etwas Strafbares geplant sei, hätte er das nicht getan. Er wisse auch nicht wie und durch wen der Brief in den Briefkasten der Ärztin gelangt ist, damit habe er nichts zu tun gehabt. Er habe den Brief aber unterschrieben.

Initiatoren für die Aktion sei eine Gruppe von zeitweise bis zu 80 Personen gewesen.

Angeklagter: Aktion ging von ganzer Gruppe aus

Es sei nie seine persönliche Absicht gewesen, der Ärztin tatsächlich schmerzliche Konsequenzen anzudrohen, so der Angeklagte weiter. Sein Wunsch sei gewesen, dass sich die Ärztin ernsthaft mit der Kritik an den Corona-Regeln auseinandersetze: "Wir wollten nur aufrütteln, um ins Gespräch zu kommen", so der 72-Jährige am Mittwoch in Bad Dürkheim.

Im Prozess hieß es am Mittwoch, insgesamt seien fünf solcher Briefe an unterschiedliche Empfänger verschickt worden. Auch ein anderer Prozess in der Sache sei bereits eingestellt worden.

Drohbrief: Ärztin solle für Folgen der Corona-Regeln persönlich haften

Laut Gericht wurde in dem Brief damit gedroht, dass die Ärztin für mögliche Schäden, die aus Corona-Maßnahmen entstünden, persönlich haften solle. Außerdem würde ein 300-köpfiges Anwaltsteam eine kostenintensive Klage gegen sie vorbereiten.

Der 72-Jährige muss als Auflage jetzt 400 Euro an die Berliner Initiative "HateAid" zahlen. Diese setzt sich gegen Hass, Gewalt und Desinformation im Netz ein. Der Mann hat sechs Monate Zeit, das Geld zu bezahlen. Dann wird das Verfahren endgültig eingestellt. Zahlt er nicht, wird der Prozess neu verhandelt.

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