Stimmzettel ausfüllen

Kommunalwahl RLP - Richtig Kumulieren und Panaschieren

Stand

Den Wahlzettel bei der Kommunalwahl 2024 in Rheinland-Pfalz ausfüllen, das ist eine Wissenschaft für sich. Wir erklären, wie es geht - und wie Kumulieren und Panaschieren funktioniert.

Kommunalwahl in einer größeren Stadt in Rheinland-Pfalz: Das bedeutet sehr große Stimmzettel und viele Möglichkeiten, die eigenen Stimmen zu verteilen. Wie viele Stimmen ein Wähler oder eine Wählerin hat, steht ganz oben auf dem Stimmzettel.

Je nach Größe der Gemeinde oder Stadt können bis zu 60 Stimmen zu vergeben sein. Das hängt davon ab, wie viele Ratsmitglieder eine Stadt oder eine Gemeinde hat. Das wiederum ist an die Einwohnerzahl gekoppelt.

Oben auf dem Stimmzettel steht auch, für welches Gremium bei der Kommunalwahl 2024 abgestimmt wird.

Eine Liste bei der Kommunalwahl wählen

Wem das Verteilen der Stimmen auf einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten zu kompliziert ist, der kann einfach oben beim Namen einer Partei oder Wählergruppe ein Kreuz machen. Das ist eine so genannte Listenstimme. Dann werden bei der Auszählung die Stimmen von oben nach unten auf die Kandidierenden verteilt.

Ein Beispiel: Ein Wähler kann 60 Stimmen vergeben. Er gibt eine Listenstimme ab. Die gewählte Partei hat 30 Kandidierende auf ihrer Liste stehen. Jeder Kandidierende bekommt dann bei der Auszählung aber nur eine Stimme angerechnet. Die Wählerin oder der Wähler verzichtet in diesem Fall auf die restlichen Stimmen!

Kandidierende auf Stimmzettel streichen

Leer geht allerdings aus, wer von der Liste gestrichen wird. Auch das ist bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz erlaubt. Es dürfen auf dem eigenen Stimmzettel ein oder mehrere Bewerber gestrichen werden.

Rheinland-Pfalz

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Kumulieren - so geht's

Mit dem Kumulieren haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, bis zu drei Stimmen an Personen auf dem Stimmzettel zu vergeben, die sie für besonders geeignet halten. Das gilt auch, wenn deren Name mehrfach auf der Liste des Wahlvorschlags steht. Mehr als drei Kreuze pro Person sind aber nicht erlaubt.

Mit dem Kumulieren können so Personen, die von den Parteien/Wählergruppen eher weiter unten platziert wurden, durch die Wählerschaft "nach oben" geschoben und damit möglicherweise in den Stadt- oder Gemeinderat gewählt werden, obwohl sie ursprünglich einen weniger aussichtsreichen Listenplatz hatten.

Panaschieren - bunt gemischte Stimmvergabe

Jetzt wird es noch ein bisschen wilder: Wer Personen aus verschiedenen Parteien oder Wählervereinigungen im Gemeinde- oder Stadrat sehen will, der kann seine Stimmen auf diese verteilen. Das nennt man panaschieren - also mischen.

Beispiel: Es können 45 Stimmen vergeben werden. Davon verteilt Wählerin Erika Mustermann auf die ersten zehn Kandidierenden der Partei A jeweils drei Stimmen. Durch Kumulieren sind also 30 Stimmen vergeben. Die restlichen 15 Kreuze verteilt sie auf sieben Personen der Wählergruppe B. Damit wurde gleichzeitig kumuliert - angehäuft - und panaschiert - also gemischt.

Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen also bunt gemischt auf dem Wahlzettel verteilen - so lange sie nicht mehr Stimmen vergeben, als ihnen zustehen.

Wann ist der Stimmzettel ungültig?

Da das Wahlsystem ziemlich kompliziert ist, hat der Gesetzgeber mit besonderen Vorschriften dafür gesorgt, dass ein hoher Anteil an ungültigen Stimmen vermieden wird. Laut Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz gibt es nur zwei Fälle, in denen die Stimmabgabe nicht gezählt werden kann:

  • Ein Wähler panaschiert und überschreitet dabei die Anzahl seiner Stimmen
  • Es bleibt unklar, welche Kandidaten die Stimmen eines Wählers bekommen sollen - das ist dann der Fall, wenn mehrere Wahlvorschläge angekreuzt, aber keine Einzelstimmen vergeben werden

Verwirrt in der Wahlkabine?

Die Regeln für die Stimmvergabe sind in Rheinland-Pfalz ziemlich umfangreich und durchaus kompliziert. Oben auf dem Stimmzettel ist aber noch einmal kurz erklärt, was erlaubt ist. Also egal ob Briefwahl oder Stimmabgabe in der Wahlkabine - für Informationen ist gesorgt.

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SWR