Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

Stand

Die Betreiberin eines Gnadenhofs in Harscheid in der Eifel muss einen Großteil ihrer Hunde abgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt. Darin schreibt das Verwaltungsgericht von erheblichen Mängeln auf dem Hof. Die Rede ist zum Beispiel von Vernachlässigung der Hunde und schlechten hygienischen Bedingungen. Bei angekündigten Kontrollen habe die Besitzerin außerdem Hunde versteckt - was diese zurückweist. Sie darf laut Gericht maximal fünf Hunde behalten.

Hunde in schlechtem Zustand

Der Beschluss geht auf einen Besuch der Polizei und des Veterinäramtes auf dem Hof zurück. Im Oktober machten sie eine unangekündigte Kontrolle in dem alten Gebäude in Harscheid (Verbandsgemeinde Adenau). Die Ergebnisse des Veterinärs haben es in sich: Die Hunde hätten verfilztes Fell gehabt, in ihrem Ruhebereich habe angetrockneter Kot und Urin gelegen.

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"Diese Zustände zeugen von einer offenbar schon über einen langen Zeitraum andauernden Vernachlässigung der Pflicht zur Reinhaltung", so das Gericht. Bei mehreren Hunden seien die Krallen außerdem nicht geschnitten worden. Ein Hund habe so lange Krallen gehabt, dass sie bereits begonnen haben, sich in das Bein des Tieres zu bohren.

Gericht kritisiert "Rudelhaltung" im Gnadenhof

Insgesamt 61 Hunde leben nach Gerichtsangaben auf dem Hof. Was sie selbst "friedliche Rudelhaltung" nennt, sieht das Gericht als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Hunde lebten nicht in einem Rudel, sondern in einer "Gruppe nicht zusammengehöriger Hunde". So sei es dort mehrfach zu Bissverletzungen gekommen, ein Hund musste nach Gerichtsangaben nach einem Biss eingeschläfert werden.

Halterin darf lediglich fünf Hunde behalten

Als Konsequenz muss die Besitzerin einen Großteil ihrer Hunde jetzt abgeben. Lediglich fünf Tiere darf sie nach dem Beschluss des Gerichts behalten. Für die Umsetzung ist nun der Kreis zuständig. Er entscheidet, was mit den anderen Hunden passiert.

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In einer Online-Petition vom Oktober 2023, deren Text die Hundehalterin im Dezember geändert hat, schrieb sie zunächst wörtlich: Der Amts-Tierarzt des Landkreises Ahrweiler hat "einen persönlichen Krieg gegen meinen Hof angezettelt. Er will unter allen Umständen meinen Hof schließen!"

Gegenüber dem SWR sagte sie: "Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts überrascht mich nicht, aber es macht mich fassungslos." Sie kritisiert vor allem, dass niemand persönlich bei ihr für eine erneute Kontrolle vorbeigekommen sei. Nicht einmal die aufgeführte Zahl der auf dem Gnadenhof lebenden Hunde im Urteil würde noch stimmen. Auf dem Hof würden nicht 61, sondern 54 Tiere leben. Sie habe dem Kreis bereits vor Weihnachten eine Mediation angeboten, darauf habe sie aber keine Rückmeldung erhalten. Ihrer Meinung nach gehe es nur darum, ein Exempel zu statuieren.

Hunde-Besitzerin macht Amts-Arzt Vorwürfe

Bereits im Dezember hat der Kreis Ahrweiler die Vorwürfe gegen den Amts-Tierarzt zurückgewiesen. Der Beamte führe keinen "Krieg" gegen die Gnadenhof-Betreiberin. Das Amt sei nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, einzuschreiten, wenn die Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung nicht gegeben seien. Zudem sei lediglich geplant, die Zahl der Hunde zu reduzieren. "Ein vollständiges Hundehaltungsverbot wurde hingegen nicht gefordert", heißt es in einer Mitteilung des Kreises.

Im Internet schlägt das Thema hohe Wellen. Auf Facebook kommentieren Hunderte die Nachricht des Gerichts-Beschlusses auf der Seite des Gnadenhofes. Die Petition zum vollständigen Erhalt des Hofes haben seit Oktober über 109.000 Menschen unterschrieben. Die Besitzerin des Hofs plant, weitere rechtliche Schritte zu gehen.

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