Fahrgeschäft auf einer Kirmes (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | David Young)

Gondel von Fahrgeschäft stürzt ab

Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach Unfall auf Kirmes in Altenkirchen

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Bei der Maikirmes in Altenkirchen ist am vergangenen Freitag die Gondel eines Fahrgeschäfts bei laufender Fahrt auf die Plattform gekracht. Dabei wurden sechs Menschen leicht verletzt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Es soll bei einer der letzten Fahrten auf dem sogenannten Scheibenwischer "American Trip" passiert sein. Gegen 22 Uhr am vergangenen Freitag sei die Gondel des Fahrgeschäfts samt Insassen bei voller Fahrt auf die Plattform geschlagen, teilte die Polizei in Altenkirchen mit.

Sechs Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren seien bei dem Unfall leicht verletzt worden. Die Polizei vermutet einen technischen Defekt als Ursache. Demnach soll sich ein Tragbolzen der Gondel gelöst haben. Ein Gutachter sei eingeschaltet worden.

Staatsanwaltschaft Koblenz wartet auf abschließendes Gutachten

Die Staaatsanwaltschaft Koblenz hat nach eigenen Angaben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung eingeleitet. Nach einer ersten gutachterlichen Einschätzung sei der Unfall auf einen technischen Defekt zurückzuführen, teilte ein Sprecher dem SWR mit. Genaueres könne man aber erst sagen, wenn das abschließende Gutachten vorliege.

Fahrgeschäfte werden gemäß Landesbauordnung als so genannte "Fliegende Bauten" bezeichnet. Diese werden laut TÜV Rheinland in regelmäßigem Turnus streng kontrolliert und vor dem Betrieb noch einmal von den örtlichen Behörden abgenommen. Dies sei auch in diesem Fall geschehen, sagte der Sprecher des Kreises Altenkirchen, Andreas Schultheis.

Stadtfest in Altenkirchen: Fahrgeschäfte von der Bauaufsicht kontrolliert

Die drei Fahrgeschäfte, die für die Maikirmes beziehungsweise das Altenkirchener Stadtfest gemeldet waren, seien am Freitagvormittag durch die Bauaufsicht kontrolliert worden. Dazu zählen nach Angaben des Kreises standardmäßig die Sichtung der Prüfbücher und TÜV-Genehmigungen, die laut Schultheis in Ordnung gewesen seien sowie eine Inaugenscheinnahme der Fahrgeschäfte selbst.

Hierbei sei der Betreiber darauf hingewiesen worden, dass er bei der Absicherung nachbessern müsse. Dies sei noch vor Ort geschehen, so Schultheis. Darüber hinaus habe es vom Kreis aber keine Beanstandungen gegeben.

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SWR