Versorger und Kunden brauchen Geduld

Energiepreisbremse - Wie sie in RLP greift und was Kunden beachten müssen

Stand
Autor/in
Götz Kohlmann

Seit 1. März sind die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft. Viele Kunden sollen in diesen Tagen Schreiben ihrer Energieversorger erhalten. Oft verzögert sich das aber. Und was lässt sich tun, wenn man die neuen Abschläge anzweifelt?

Alle, die für Strom über 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen, für Gas über 12 Cent oder für Fernwärme über 9,5 Cent pro Kilowattstunde, können von der Energiepreisbremse profitieren. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 sollen rückwirkend im März gezahlt werden.

Die Energieversorger müssen die Rabatte automatisch weitergeben und sollten ihre Kunden zeitnah zum Start am 1. März über die neuen Abschläge informieren. "Sie müssen sich um nichts kümmern", heißt es fast einhellig auf den Online-Portalen vieler Energieanbieter in Rheinland-Pfalz. Zugleich wird aber auch auf mögliche Verzögerungen hingewiesen. Denn die technische und rechtliche Umsetzung ist anspruchsvoll, wie eine SWR-Umfrage unter einigen Anbietern in Rheinland-Pfalz ergab.

Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der Energieversorgung Mittelrhein (evm), fasst es so zusammen: "Es ist unterm Strich das komplexeste Programmierungs- und Umsetzungsthema, das wir als Energieversorger jemals hatten." Seit Wochen sei erheblich viel Personal bei der evm und ihren Dienstleistern damit beschäftigt. Es gehe um die unterschiedlichen Fallkonstellationen und Referenzpreise sowie je eigene Gesetzesvorgaben für Strom- und Gaspreisbremse. In den Prüfläufen hätten Fehler identifiziert werden müssen.

"Es ist unterm Strich das komplexeste Programmierungs- und Umsetzungsthema, das wir als Energieversorger jemals hatten."

Sprecher anderer Energieanbieter im Land äußern sich ähnlich und weisen auch darauf hin, dass die Entscheidung des Bundes erst Ende Dezember und damit sehr kurzfristig fiel.

Wie gehe ich vor, wenn ich nachprüfen will, ob mein neuer Abschlag richtig ist?

Am wichtigsten sei es, zu kontrollieren, ob der Jahresverbrauch, der der Berechnung zugrunde liegt, stimmt, sagte Saidi Sulilatu vom Ratgeber-Portal "Finanztip" dem SWR. Deshalb müsse man das Schreiben mit der letzten Abrechnung für Gas, Wärme oder Strom vergleichen. Bei Gas und Wärme werde der Jahresverbrauch, der im September 2022 zugrunde gelegt wurde, genommen. In der Regel sei das der Verbrauch für 2021, außer man habe den Anbieter gewechselt. Beim Strom gehe es um die Prognose des Jahresverbrauchs für das laufende Jahr 2023. Da werde der Jahresverbrauch 2022 zugrunde gelegt.

Man müsse ein bisschen mehr Zeit investieren als bisher, meint Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Gespräch mit tagesschau.de. Das Nachrechnen sei keine Zauberei, denn man kenne ja seinen Energieverbrauch aus der Vergangenheit, der die Bemessungsgrundlage sei. Wenn man meine, es stimme etwas nicht, dann solle man sich das von seinem Energieversorger erklären lassen oder ihn auf mögliche Fehler hinweisen.

Und was, wenn ich bezweifle, dass mein Anbieter richtig gerechnet hat?  

Laut Sulilatu besteht die Gefahr darin, dass der Jahresverbrauch zu gering angesetzt ist und damit der bei der Energiepreisbremse geltende Rabatt zu gering ausfällt. Im Internet fänden sich Musterschreiben, die man an dem Anbieter schicken könne, mit der Bitte die Berechnung zu korrigieren. Und wenn sich das Unternehmen weigert? Die Verbraucherzentralen würden solche Fälle sammeln, so der Experte. Man könne sich auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das sei kostenlos. Dort könne man ein Verfahren gegen den Anbieter eröffnen.

Verbraucherschützer raten, die Auswirkungen der Preisbremsen auf die Zahlungen auf jeden Fall zu überprüfen. Das Unternehmen muss angeben, welchen Jahresverbrauch es zugrunde legt, und entsprechend, für wie viele Kilowattstunden der staatlich festgelegte Preis gilt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) bietet einen interaktiven Rechner für Strom und Gas auf seiner Onlineseite an. Für Energieversorger ergibt sich ein "Anreiz, Preise stärker als nötig nach oben zu schrauben", wie der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagt. Seine Behörde hat daher eine Abteilung zur Missbrauchskontrolle aufgebaut. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden, unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssten erstattet werden.

Und wenn ich das Infoschreiben noch gar nicht bekommen habe?

Verzögerungen seien nicht selten, sagte Sulilatu dem SWR. "Finanztip" habe eine Umfrage unter großen Anbietern gestartet und viele hätten zugegeben, dass sie in der Umsetzung der Energiepreisbremse hinterherhinken. Falls es sehr lange dauere, könne man sich beim Kundendienst des Anbieters melden. Man müsse aber keine Angst haben, wenn man das Schreiben zum 1. März noch nicht erhalten habe, dass man weniger Rabatt bekomme.

Nicht alle Strom- und Gasversorger werden die vorgesehenen Entlastungen der Privathaushalte pünktlich in die Wege leiten können. Überregionale Verbände der Energiewirtschaft wie der bdew haben darauf bereits hingewiesen. Viele Anbieter lassen offen, wann die Zahlung der Rabatte für Januar und Februar erfolgt und der Abschlag geändert wird.

Versorger: Viele Kundentarife unterhalb der Vorgaben

Von der Energieversorgung Mittelrhein in Koblenz heißt es, man gehe davon aus, dass die ersten der 340.000 Briefe im Lauf der kommenden Woche bei den Kunden eintreffen. Aufgrund der Verzögerungen habe man den Einzug der Abschläge zum 1. März ausgesetzt. Voraussichtlich aber schon diese Woche könnten die Kunden auf ihrem Kontoauszug erkennen, wie sich die Preisbremsen bei ihnen bemerkbar machen, so Pressesprecher Peerenboom.

Auch die Stadtwerke Kaiserslautern (SWK) räumen Verzögerungen ein. Man arbeite mit Hochdruck an den erforderlichen Programmierungen. Es werde noch einige Wochen dauern, bis die Informationsschreiben in den Druck gehen könnten. Die gute Nachricht sei, dass die meisten Tarife unterhalb der Vorgaben der Preisbremse lägen. Hier brauche es aktuell keine weiteren Entlastungen. Selbst die Preise in der Grundversorgung Strom seien für den Großteil der SWK-Kunden günstiger als die gesetzlich beschlossene Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde.

Die Stadtwerke Trier (SWT) weisen ebenfalls darauf hin, dass die Strom- und Gaspreise für die meisten Haushaltskunden in ihrem Gebiet unter den festgelegten Grenzen liegen. Für diese Kunden seien die Preisbremsen nicht relevant. Die Information der anderen Kunden erfolge zeitnah.

Seitens der Pfalzwerke in Ludwigshafen heißt es, es brauche Zeit, die rechtlichen Anforderungen und technischen Prozesse mit höchster Sorgfalt umzusetzen. Aktuell fänden letzte IT-Testläufe statt. In Kürze werde man die Kundenschreiben versenden.

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