Der Trierer Michael Frisch ist Vorsitzender der dortigen Stadtratsfraktion und des Kreisverbandes. Beide Gremien fordern die Landespartei jetzt auf, das Parteiausschlussverfahren gegen Frisch zu beenden.
Vergangene Woche war Frisch als Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion abgelöst worden. Sein Nachfolger wurde Jan Bollinger. Frisch sprach von einem "Vertrauensbruch", weil es andere Absprachen gegeben hätte. Die rheinland-pfälzische AfD entwickele sich immer mehr in Richtung Kaderpartei.
Man sei "empört über das Vorgehen des Landesvorstands gegen unseren Kreis- und Fraktionsvorsitzenden Michael Frisch", heißt es in einer am Mittwoch bekannt gewordenen gemeinsamen Erklärung. Frisch habe in Kreisverband und Stadtrat hervorragende Arbeit geleistet und weit über die Grenzen der Partei hinaus Anerkennung gefunden.
Trierer AfD: Maßnahme gefährdet die Wahlvorbereitung
"Wir halten die Maßnahmen des Landesvorstands daher für parteischädigend, verurteilen sie auf das Schärfste und fordern ihre sofortige Rücknahme", hieß es in der Erklärung weiter. Man sehe die Gefahr, dass sich die AfD Rheinland-Pfalz zu einer Partei entwickele, in der nur noch wenige das Sagen hätten und abweichende Meinungen unerwünscht seien.
Es gebe keinen Grund für das Ausschlussverfahren, so die Trierer AfD. Darüber hinaus führe der Entzug sämtlicher Mitgliedsrechte von Frisch zu einer Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes und behindere die geplante Neuwahl dieses Vorstands sowie die Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahl im kommenden Jahr.
Frisch will in der AfD bleiben, die Partei will ihn loswerden
Frisch und der Abgeordnete Martin Louis Schmidt haben nach Frischs Abwahl als Fraktionschef die Landtagsfraktion verlassen, wollen allerdings in der Partei bleiben. Der Landesverband sieht im Austritt aus der Fraktion hingegen parteischädigendes Verhalten, will Frisch aus der Partei werfen und entzog ihm seine Mitgliedsrechte.
Ein Sprecher der AfD Rheinland-Pfalz sagte, ergänzend zu einem Ausschlussverfahren gebe es laut Satzung die Möglichkeit, ein Mitglied von der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte auszuschließen. Das schließe den gegebenenfalls vorübergehenden Verlust von Parteiämtern ein. Das sei beantragt worden, auch darüber müsse nun das Landesschiedsgericht befinden.