Telefonische Krankschreibung: Wann der Arztbesuch trotzdem notwendig ist

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Stefan Eich
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Andreas Böhnisch

Die Krankschreibung per Telefon ist wieder möglich. Die Regelung gelte aber nur bei leichten Symptomen, sagt der Arzt und Journalist Lothar Zimmermann im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich.

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Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Die Regelung gilt seit dem 7. Dezember.

Telefonische Krankschreibung nur bei leichten Erkrankungen

Der Arzt und Journalist Lothar Zimmermann hält die Krankschreibung per Telefon bei leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel Atembeschwerden und Erkältungen für sinnvoll. Dann sei es besser zuhause im Bett zu bleiben und sich auszuruhen. Außerdem bestehe in der Arztpraxis immer die Gefahr sich selbst oder andere anzustecken.

Arztbesuch bei schweren Erkrankungen notwendig

Wer schwerer erkrankt sei, müsse zum Arzt. Dazu gehörten unklare Beschwerden, wie zum Beispiel Schmerzen im Oberbauch. Wenn sich im Krankheitsfall der Zustand verschlechtere, müsse auf jeden Fall ein Mediziner aufgesucht werden. "Es kann sich aus einer Erkältung eine Bronchitis und danach auch eine Lungenentzündung entwickeln. Dann muss ich zum Arzt."

Arzt kann telefonische Krankschreibung ablehnen

Patienten haben allerdings keinen Anspruch darauf, am Telefon krankgeschrieben zu werden. Der Arzt kann auf einem Besuch in der Praxis bestehen, wenn er eine schwere Erkrankung vermutet. Außerdem müsse der Mediziner die Identität der anrufenden Person zweifelsfrei feststellen können. "Wenn also Zweifel bestehen, dass es sich bei der Person am Telefon um den Patienten handelt, der krankgeschrieben werden möchte, dann muss der Arzt die Person sehen."

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Ablauf und wichtige Informationen Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Die telefonische Krankschreibung ist zurück. Bei leichten Erkrankungen darf man auf den Gang zum Arzt verzichten. Die Regelung wird jetzt dauerhaft eingeführt.

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