Einbruch und Diebstahl: Wann die Hausratversicherung zahlt und wann nicht

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AUTOR/IN
Arne Wiechern
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Andreas Böhnisch

Eine Hausratversicherung schützt Hab und Gut im eigenen Heim und zahlt im Schadensfall. Worauf die Versicherten achten müssen, sagt Henriette Neubert vom Geldratgeber "Finanztip".

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Die Hausratversicherung ist zwar nicht zwingend notwendig, dennoch haben knapp 73 Prozent der Deutschen eine solche Versicherung abgeschlossen. Schäden durch Einbruch und Diebstahl seien grundsätzlich abgedeckt, sagt Henriette Neubert von "Finanztip" im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Arne Wiechern. Unter bestimmten Umständen könnte die Entschädigungszahlung aber geringer ausfallen oder auch ganz wegfallen.

Welche Pflichten die Versicherten haben

Versicherungsnehmer hätten Pflichten, die erfüllt werden müssten. "Das sind im Vertragsdeutsch Obliegenheiten", ergänzt die Expertin. Die geöffnete Terrassentür beispielsweise sei ein Verstoß dagegen. Im Falle eines Einbruchs und Diebstahls könne es Probleme mit der Hausratversicherung geben, weil dem Dieb der Zugang zur Wohnung oder zum Haus erleichtert wurde.

Gleiches gelte, wenn etwas weggekommen ist, aber keine Einbruchsspuren zu sehen seien. "Dann wird es tatsächlich schwierig, weil ich den Nachweis, dass es ein Einbruchdiebstahl war, nicht habe."

Bauarbeiten an der Hausfassade mittels eines Gerüstes seien kein Problem, sagt Henriette Neubert. Zwei Dingen müssten allerdings beachtet werden: "Dann muss ich das Fenster schließen und es meiner Hausratversicherung mitteilen, dass ein Gerüst vor dem Fenster steht, weil das eine Risikoerhöhung darstellt."

Was die Hausratversicherung bei Wasser- und Naturschäden abdeckt

Schäden können auch eintreten, wenn zum Beispiel die Spül- oder Waschmaschine defekt ist und Küche oder Badezimmer überflutet werden. An diesem Punkt gibt die Expertin Entwarnung: "Überschwemmungen durch Leitungswasser sind immer in der Hausratversicherung mitversichert." Anders verhalte es sich bei Überschwemmungen durch Regen- oder Grundwasser. Schäden dadurch seien häufig nicht abgedeckt.

Wenn Elektrogeräte durch die Einwirkung von Gewittern kaputtgehen, komme es ebenfalls auf die genauen Umstände an: "Wenn der Blitz bei mir im Haus einschlägt, ist das normalerweise im Basisschutz mitenthalten." Ein Blitzeinschlag in der Nähe, der zu Stromschwankungen führt, in deren Folge die Haushaltsgeräte beschädigt würden, sei jedoch nicht in der Hausratversicherung enthalten. "Das muss ich extra absichern", sagt Henriette Neubert.

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