Windräder stehen über einer Wolkendecke auf dem Rosskopf bei Freiburg. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Patrick Seeger)

Klage der Deutschen Umwelthilfe

Gericht: BW muss integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept beschließen

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Bislang hat Baden-Württemberg noch kein aktuelles Konzept erlassen, obwohl dies das Klimaschutzgesetz vorgibt. Nun hat ein Gericht das Land dazu verurteilt. Die Landesregierung prüft das Urteil.

Das Land Baden-Württemberg muss ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) beschließen. So hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim heute geurteilt. Das Klimaschutzgesetz des Landes sieht vor, dass alle fünf Jahre ein solches Konzept auf der Grundlage von Monitoring und Expertenanhörungen beschlossen werden muss. So sollen konkrete Ziele und Strategien gegen die Klimaerwärmung festgeschrieben werden. In Paragraph 6 sei darin festgehalten, dass 2020 und danach alle fünf Jahre ein IEKK beschlossen werden soll. Bislang gibt es im Land aber nur ein Konzept von 2014 nach den damaligen gesetzlichen Vorgaben.

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe

Das neue Konzept soll Ziele, Strategien und Maßnahmen enthalten, um die Treibhausgasemissionen bis 2040 auf Netto-Null zu senken. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen die grün-schwarze Landesregierung im Dezember 2021 Klage eingereicht und kann mit diesem Urteil einen Erfolg verbuchen.

Aus Sicht von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ist das Urteil eine "schallende Ohrfeige" für die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) angeführte Landesregierung. Resch forderte effektive Sofortmaßnahmen, um Klimaschutzvorgaben einzuhalten. "Es ist ein hochgefährlicher Trend, dass festgeschriebene Klimaverpflichtungen und sogar eigene Gesetze von den Regierungen dreist ignoriert werden", so Resch. Eine Revision wurde nicht zugelassen; das Land kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

BW-Umweltministerium verweist auf Klima-Maßnahmen-Register

Das BW-Umweltministerium kündigte an, den Richterspruch zu prüfen. Das Land habe mit dem Klima-Maßnahmen-Register im April 2022 bereits ein sehr viel weitreichenderes Klimaschutzkonzept auf den Weg gebracht. Darin seien konkrete Maßnahmen für die Reduktion von Treibhausgasen hinterlegt. Demnach soll künftig jedes Ministerium für die Erreichung der Ziele im eigenen Bereich verantwortlich sein. Es soll jährlich von einem Klimasachverständigenrat geprüft werden – außerdem soll der aktuelle Stand öffentlich im Internet einsehbar sein. Laut Ministerium wird das Klimamaßnahmenregister noch in diesem Jahr ins Parlamentarische Verfahren gehen. Das Register sei zudem im Klimaschutzgesetz verankert. Die entsprechende Gesetzesänderung sei zur Zeit in der Anhörung und solle noch in diesem Jahr ins "parlamentarische Verfahren" gehen.

Das reicht der Deutschen Umwelthilfe nicht, sie fordert weiterhin die Umsetzung des IEKK.

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