Hundehaufen auf der Straße müssen entsorgt werden. Neu ist, dass Hundebesitzer auf jeden Fall eine Tüte in der Tasche haben müssen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christoph Schmidt)

Grölen und Spucken künftig verboten

Hundehaufen auf Fußwegen: Aalen will Polizeiverordnung verschärfen

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Rainer Schlenz
Rainer Schlenz (Foto: Spiesz-Design/Sabine Weinert-Spieß)

Abfalleimer voller Müll, grölende Partygänger, Hundedreck auf Wegen: Die Stadt Aalen will wegen solcher Ärgernisse eine strengere Polizeiverordnung beschließen.

Rasenmähen am Sonntag nervt. Leute, die auf den Boden spucken auch. Der Aalener Stadtverwaltung reicht's offenbar: Jetzt soll die Polizeiverordnung verschärft werden. Am Mittwochnachmittag war das Thema erstmals in einem Ausschuss des Aalener Gemeinderats beraten worden. Bis zur Abstimmung im Gemeinderat am 25. April sollen noch Änderungen eingearbeitet werden, sagte eine Sprecherin der Stadt am Donnerstag auf SWR-Nachfrage.

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Eine Pflicht zur Mitführung dieser Hundekotbeutel ist damit dienlich, um den Schutz der Allgemeinheit und die Verunreinigung der öffentlichen Flächen durch die Notdurft der Tiere zu gewährleisten.

Schon jetzt gilt: Hundebesitzer müssen die Haufen ihrer Tiere in den kleinen Tütchen entsorgen. Neu ist: Hundebesitzer müssen die Tüte den Behörden auf jeden Fall vorzeigen können. Wer keine hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt übrigens auch für Pferdehalter!

Muss in Aalen künftig jeder Hundebesitzer in der Tasche haben: Einen Hundekotbeutel. Wer keinen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (Foto: IMAGO, IMAGO / imagebroker)
Muss in Aalen künftig jeder Hundebesitzer in der Tasche haben: Einen Hundekotbeutel. Wer keinen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Auch vermeintliche Kleinigkeiten sollen geahndet werden: Grölen und lautes Singen sind verboten und auch Ausspucken, das soll künftig unter "grob ungehöriges Verhalten" fallen.

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Neue Polizeiverordnung für Aalen: Strengere Regeln gegen Lärm

Stichwort Lärm: Lautes Rasenmähen ist künftig laut dem Entwurf an Sonn- und Feiertagen verboten - ebenso dürfen Straßenmusiker generell keine Verstärkeranlagen mehr benutzen.

In der Verordnung klingt das so: "1. Straßenmusikanten dürfen maximal 60 Minuten an einem Platz verweilen. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein deutlicher Platzwechsel vorzunehmen. 2. Eine elektroakustische Verstärkung von gespielten Instrumenten und Gesang ist auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist nicht zulässig."

Eines der Ärgernisse, die die geplante Aalener Polizeiverordnung verhindern soll: Vermüllte Mülleimer, wie dieser auf dem Busbahnhof Reichsstädter Markt. (Foto: SWR, Frank Polifke)
Eines der Ärgernisse, die die geplante Aalener Polizeiverordnung verhindern soll: Vermüllte Mülleimer, wie dieser auf dem Busbahnhof Reichsstädter Markt.

Auch das Problem der Vermüllung der Innenstadt soll angegangen werden: Imbisse und Händler müssen bald die Abfälle wie To-Go-Becher und Pappschachteln selbst entsorgen. Die Verantwortung beginnt also beim Verursacher - und nicht erst beim Kunden.

Auch wenn alles nach Verschärfung riecht: Es soll auch auch eine Lockerung gegenüber der bisherigen Verordnung geben. Öffentliche Spielplätze dürfen bislang nur bis 20 Uhr genutzt werden. Bald sollen die Spielplätze bis 22 Uhr offen sein.

Polizeiverordnung für Aalen soll noch im April beschlossen werden

Am Mittwochnachmittag ist die geplante Polizeiverordnung erstmals im Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss beraten worden. Anschließend werden auch die Ortschaftsräte den Entwurf diskutieren. Der endgültige Beschluss steht am 25. April im Gemeinderat an.

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