Eine Notärztin muss sich demnächst wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Augsburg verantworten.  (Foto: SWR, BR Tobias Hildebrand)

Amtsgericht Dillingen

Fahrlässige Tötung: Verfahren gegen Notärztin an Landgericht verwiesen

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Das Verfahren gegen eine Notärztin wegen fahrlässiger Tötung wird neu aufgerollt. Das Amtsgericht Dillingen hat den Fall am Dienstag an das Landgericht Augsburg verwiesen.

Eine Notärztin muss sich demnächst wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Der Grund: Das Amtsgericht Dillingen, an dem der Prozess am Dienstagvormittag begonnen hatte, schließt Totschlag durch Unterlassen nicht aus. Die Ärztin hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten, legte dagegen aber Einspruch ein.

Rechtsmediziner: Notärztin hätte lebensbedrohliche Situation erkennen müssen

Ausschlaggebend in der Verhandlung vor dem Amtsgericht waren die Aussagen eines Rechtsmediziners. Er sagte, die Notärztin hätte eine lebensbedrohliche Situation der 18-jährigen Patientin erkennen müssen. Die junge Frau war im August 2020 gerade aus dem Urlaub in Kroatien zurückgekommen.

Durchfall, Erbrechen, Kreislaufkollaps - laut Aussage der Notärztin wäre eine weitere Abklärung im Krankenhaus nötig gewesen, aber die Patientin habe das vehement abgelehnt. Der Rechtsmediziner verwies jedoch in dem Verfahren auf das Einsatzprotokoll. Demnach war der Blutdruck der Frau so niedrig, dass lebenswichtige Organe schon nicht mehr versorgt waren.

Vater der jungen Frau macht Notärztin Vorwürfe

Die Ärztin hätte klarmachen müssen, dass es sich um eine lebensgefährliche Situation handelt. Doch genau das habe sie nicht, sagte der Vater der Verstorbenen vor Gericht. Drei Stunden später starb die junge Frau an einem Milzriss. Vor dem Landgericht Augsburg beginnt das Verfahren von vorn. Eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen ist genauso möglich wie ein Freispruch.

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