Anders, als vorgesehen, hat das Amtsgericht Ulm am Montagabend noch nicht das Urteil gegen eine Klimaaktivistin und einen -aktivisten gesprochen. Es war ein langer Verhandlungstag, bei dem 14 Zeuginnen und Zeugen gehört wurden. Die beiden Angeklagten stehen vor Gericht, weil sie im Juli 2023 an einer Protestaktion nahe der Adenauerbrücke in Ulm teilgenommen haben sollen.
Der Protest galt den Ausbauplänen für die Brücke. Aktivisten seilten sich damals an einer Schilderbrücke ab. Ein Sondereinsatzkommando (SEK) beendete die Aktion. Die Stadt Ulm tritt in der Verhandlung als Klägerin auf: 1.300 Euro Schaden seien ihr durch Reinigung und Reparatur der Schilder entstanden.
Zwei Nebenkläger im Prozess gegen Klimaaktivisten
Als Zeuge wurde am Montag unter anderem ein Neu-Ulmer Unternehmer gehört. Mehrere seiner Beschäftigten sollen damals im Stau steckengeblieben sein. Ihm sei dadurch ein Schaden von 2.000 bis 3.000 Euro entstanden, sagte er vor Gericht. Außerdem war auch eine Frau geladen, die laut eigener Aussage damals ein wichtiges Arztgespräch verpasst hatte. Sie habe in Ulm Termine zur Traumabewältigung an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie gehabt, daran habe sie wegen der Aktion nicht teilnehmen können.
Die Angeklagten und ihre Laienverteidiger stellten nach der Zeugenvernehmung zusätzlich acht Beweisanträge, die der Richter allesamt nicht zuließ. Der Prozess soll am 3. Februar weitergehen. Dann will die Verteidigung noch weitere Beweisanträge stellen.
Vor der Verhandlung erneute Abseilaktion
Anlässlich des Prozesses haben am Montagvormittag Klimaaktivisten mit einer weiteren Abseilaktion an der B10/B28 in Ulm protestiert. Die Bundesstraße wurde kurzzeitig gesperrt, zu ähnlich langen Verkehrsbehinderungen wie bei damaligen Aktion kam es nicht.