Die Stadt Tübingen darf eine Verpackungssteuer erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Verpackungssteuer stehe nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Außerdem sei sie eine örtliche Steuer, so die Richter. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) freut das Urteil. Damit sieht er auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.