Vor dem Schwurgerichtssaal 120 im Landgericht Tübingen (Foto: SWR, Andrea Schuster)

Urteil nach Tat in Nagold

Zwölf Jahre für Tötung der schwangeren Freundin

Stand

Ein 28-Jähriger ist am Donnerstag in Tübingen verurteilt worden, weil er seine Freundin getötet hat. Auch eine Sicherungsverwahrung kommt in Frage.

Das Landgericht Tübingen hat am Donnerstag einen Mann wegen Totschlags zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt und eine anschließende Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet. Der 28-Jährige, der mehrfach vorbestraft ist und schon jahrelang im Gefängnis saß, schwieg in dem Prozess. Er bestritt aber nie, dass er seine schwangere Freundin erst gewürgt und dann erstochen hat.

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Er zog schnell bei ihr in Nagold ein

Das junge Paar lebte laut Anklage in Nagold. Erst wenige Monate vor der Tat war der Mann zu seiner 25-jährigen Freundin gezogen. In dieser Zeit, so sagten Zeugen, habe sie sich verändert. Zum Beispiel sei sie nicht mehr so kontaktfreudig gewesen wie zuvor. Der Angeklagte habe ihr "Vorschriften" gemacht, wollte etwa nicht, dass sie Leggins trug. Als sie schwanger wurde, sei sie hin- und hergerissen gewesen, ob sie das Kind bekommen solle oder nicht. Ein langer Chat, aus dem im Lauf des Prozesses zitiert wurde, brachte zutage, dass sie an jenem Tag im April schließlich eine Entscheidung fällte.

Opfer wollte die Trennung

Als die 25-Jährige abends mit dem gemeinsamen Hund draußen war, schrieb sie ihrem Freund, dass sie das Kind nicht bekommen wolle und dass sie auch der Meinung sei, in ihrer Beziehung würde vieles "nicht passen". Außerdem wolle sie sich nicht verändern. Für das Gericht ein klarer Hinweis, dass sie sich trennen wollte. Als sie wenig später nach Hause kam, sei die Situation eskaliert. Weil der Täter noch am selben Abend einem Freund sagte, er habe "die Alte weggemacht", kam es schnell zur Verhaftung.

Täter gilt als aggressiv und aufbrausend

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 13 Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt beantragt. Stattdessen wurde eine Sicherungsverwahrung auf Vorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass der Täter nur, wenn er nach einer Sozialtherapie keine Gefahr mehr für andere Menschen darstellt, eine Chance auf Freilassung hat. Der Richter verwies auf seinen bisherigen Lebensweg. Dieser zeige, dass der Mann eine "kurze Zündschnur" habe und gewalttätig sei.

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