Priester parkte falsch

Polizeieinsatz im Gottesdienst in Bisingen: Beamte bedauern Störung

Stand

Von Autor/in Judith Hüwelmeier

Weil ein Priester in Bisingen eine Anwohnerin zugeparkt hatte, unterbrach die Polizei einen Gottesdienst. Vertreter von Polizei und Kirche haben sich zur Aufarbeitung getroffen.

Rund eine Woche nach dem Einsatz der Polizei in der katholischen Kirche St. Ulrich in Bisingen-Thanheim (Zollernalbkreis) haben sich Vertreter der Kirchengemeinde, der Polizei und des Erzbischöflichen Ordinariats zu einem Austausch getroffen. Das hat das katholische Pfarramt Bisingen mitgeteilt. Der Leiter des Polizeireviers Hechingen bedauert den Vorfall.

Beamte stoppten Gottesdienst, weil der Priester falsch geparkt hatte

Vor anderthalb Wochen hatten zwei Beamte einen Gottesdienst in dem 942-Seelen-Dorf unterbrochen, weil der Priester und ein weiteres Gemeindemitglied eine Anwohnerin zugeparkt hatten, die dringend zur Arbeit musste.

Die Erzdiözese Freiburg kritisierte daraufhin den Einsatz: Die Unterbrechung des Gottesdienstes stelle einen Verstoß gegen Artikel 4 des Grundgesetzes dar, also gegen die ungestörte Religionsausübung. Dieser sei schwerwiegender zu bewerten als die rechtlich problematische Parksituation.

Die katholische Kirche Sankt Ulrich in Bisingen-Thanheim
Während der Feier zu Ehren des heiligen Ulrich, Schutzpatron der Thanheimer Kirche, kamen die Beamten bis zum Altarraum.

Polizeihauptkommissar bedauert den Vorfall

Jetzt also der Austausch. Bei dem Gespräch hätten die Kirchenvertreter erläutert, warum die ungestörte Religionsausübung für gläubige Menschen ein hohes Gut ist, heißt es in der Pressemitteilung des Pfarramtes. Der Polizeieinsatz sei "trotz der konstruktiven Intention" problematisch gewesen.

"Der Leiter des Polizeireviers Hechingen bedauerte den Vorfall ausdrücklich", so das Pfarramt. Man erarbeite Standards, die solche Situationen zukünftig verhindern sollen.

Polizeieinsatz rechtlich unproblematisch

Lutz Jaksche, Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen, bestätigte gegenüber dem SWR, dass das Gespräch zwischen der Kirche und den am Einsatz beteiligten Beamten verständnisvoll gewesen sei. Man habe nicht die Absicht gehabt, störend in den Gottesdienst einzugreifen. Den Beamten könne man keinen Vorwurf machen.

Denn strafrechtlich war der Einsatz in Ordnung: Die Staatsanwaltschaft Hechingen, mit der das Polizeipräsidium Reutlingen in Kontakt war, habe keine Tatbestandsmerkmale für eine Störung der Religionsausübung (Paragraf 167 des Strafgesetzbuches) festgestellt, so Jaksche.

Die katholische Kirche Sankt Ulrich in Bisingen-Thanheim
Sein eigener Parkplatz werde häufig verbotenerweise von anderen Gemeindemitgliedern benutzt, erklärte der Priester die Situation.

Störung eines Gottesdienstes ist strafbar

Dem Paragrafen zufolge wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer den Gottesdienst "absichtlich und in grober Weise stört" oder an einem Ort, der dem Gottesdienst gewidmet ist, "beschimpfenden Unfug verübt".

Auch für den Priester und ein weiteres falsch parkendes Gemeindemitglied hatte der Tag keine rechtlichen Konsequenzen. Die Beamten hätten es bei dem Einsatz in der Kirche belassen, sagt Jaksche.

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Kommentare (8)

Bisherige Kommentare
8

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  1. Kommentar von
    Wolfgang Eisenlauer
    Verfasst am

    Wie man am Bild sieht, hatte der Pfarrer einen reservierten Parkplatz. Den braucht er auch, denn JEDER PFARRER hat sonntags, feiertags mindestens zwei Gottesdienste an verschiedenen Orten zu feiern. Hätte der Pfarrer die Polizei gerufen, als er festgestellt hat, dass sein Parkplatz zugeparkt ist, was hätte die Polizei getan? Nein, sie hätte den Zuparker NICHT abschleppen lassen! Was tut die Gemeinde, um den reservierten Parkplatz freizuhalten? Wer hat den Parkplatz zugeparkt, ein Gottesdienstbesucher? Es gibt noch sehr viele offene Fragen, die es zu klären gibt. Die Katholische Kirche und den Pfarrer in Bausch und Bogen abzuqualifizieren, das sind wir Katholiken leider schon gewohnt. Trotzdem hätte ich auch den Polizisten ein wenig mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Aber das gehört nicht zu den Aufgaben der Polizei - leider.

  2. Kommentar von
    Wahrmacher
    Verfasst am

    Sanctas simplicitas!

  3. Kommentar von
    Gassi
    Verfasst am

    Im Artikel wird seit Tagen sehr einseitig berichtet. Immer stellt man die Störung heraus. Ob der Einsatz gerechtfertigt war, wird dabei völlig außer Acht gelassen. Denn klar, wenn der Pfarrer durch sein Parken übermäßig behindert hat, dann darf interveniert werden. Ich bin sicher, die Polizisten hätten es bei einem fetten Knöllchen belassen, wenn dessen Karre im Parkverbot gestanden hätte. Also bitte: Stellt mir die Polizisten nicht als treudoofe Truppe hin, sondern als Personen, die im Sinne der Allgemeinheit arbeiten. Und dabei muss sich halt auch ein Pfarrer an die Vorgaben halten. Sonst wird die Karre nächstens halt gleich abgeschleppt. Da wäre dann das Bashing wieder losgegangen?

  4. Kommentar von
    Jan G
    Verfasst am

    Ein Pfarrer hält sich nicht an Gesetze und der Gottesdienst wird wegen ihm gestört, aber die Polizei soll gegen ein Grundrecht gehandelt haben? Gottesdienst ist wichtiger als Gesetze und Vorschriften? Wenn man das liest, könnte man meinen, dass sich die Erzdiözese nicht wirklich durch die Gesetze gebunden sieht, auf die sie sich selbst berufen. Ihnen sollte sehr klar sein, dass das nicht einem Eingriff auf die freie Ausübung der Religion entspricht.

  5. Kommentar von
    Cantatori Stefan
    Verfasst am

    Ich glaube das die katholischen Kirchen viel größer Probleme haben die sie nicht angehen. Die beiden Polizisten haben richtig gehandelt zumal sie dem Herrn Pfarrer viel Geld gespart haben.

  6. Kommentar von
    Rainer H
    Verfasst am

    1) Wenn die zugeparkte Frau wegen Verspätung Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommen hätte oder unbeteiligte Dritte hätten eine Schädigung erfahren (die Frau könnte z.B. Lokführerin, Busfahrerin oder Ärztin sein) - wie hätte die Erzdiözese dann reagiert? Entschuldigung oder Schadensersatz? 2) Warum installiert die Erzdiözese auf dem für den Pfarrer reservierten Parkplatz nicht einfach einen abschließbaren und umklappbaren Poller? Wie heißt es so schön: Herr schmeiß Hirn ra! Wäre doch ein guter Leitspruch für die nächste Predigt.

  7. Kommentar von
    Edmund Otto Eisenhauer
    Verfasst am

    Was soll ich sagen? Wenn zwei Beteiligten falsch parken, wäre die Hauptpriorität den Gottesdienst ungestört weiter laufen zulassen und die Falschparksituation hätte man im Anschluss der Messe klären können, da reist man keinen Zacken aus der Krone raus. Für mich ist der Gottesdienst wichtiger als die Lappalie mit der Falschparksituation während des Gottesdienstes zu klären. Die Frau hätte anstatt wegen des Zugeparktsein mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren können, Ggf.s mit dem Fahrrad in Kombination mit dem ÖPNV Bus, somit könnte der Gottesdienst ungestört weiter gehalten werden. Mich hätte es massiv gestört, wegen nichts und wieder nichts die Polizei zurufen! So ein Kindergarten wegen des läppischen Pinatz. Kann die Dame verstehen dass sie unbedingt mit dem Auto fahren wollte, kam bei der gläubigen Gemeinde zu falscher Zeit schlecht an. Blamage!

  8. Kommentar von
    Matthias Lehr
    Verfasst am

    Kritik darf man äußern, in diesem Fall auch die Kirche. Dass aber hierbei auf das Fehlverhalten des Priesters und die entsprechenden Unannehmlichkeiten für die Zugeparkte überhaupt nicht eingegangen wird, zeugt von Überheblichkeit und "man stünde über dem Gesetz". Die Ursache der Störung wird überhaupt nicht beleuchtet. Möchte uns die Kirche sagen, wo ein Priester parkt ist unantastbar. Das kann unmöglich der christliche Gedanken von Rücksichtnahme sein.

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