In den Landratsämtern in der Region geht’s an den Führerscheinstellen hoch her. Die alten Papierführerscheine der Jahrgänge 1959 bis 1964 sollte man bis zum 19. Januar umtauschen. Wer danach mit dem alten Führerschein kontrolliert wird, zahlt unter Umständen in kleines Bußgeld.
Der Führerschein behalte aber solange seine Gültigkeit, bis man den Neuen habe, so Isabelle Mayer vom Landratsamt Tübingen. Umtauschen kann man ihn noch das ganze Jahr über. Hierfür muss man aber vorher einen Termin im jeweiligen Landratsamt ausmachen.
Walter Mörschel aus Rottenburg, Jahrgang 1959, war schon im Landratsamt, um den neuen Führerschein zu beantragen. Er findet, dass der Umtausch "Geldmacherei" ist. Gerne erinnert er sich an die Führerscheinprüfung zurück. Er habe gleich beim ersten Mal bestanden. Bei der Prüfung, da war er 18 Jahre alt, habe es geregnet. Nach 15 Minuten sei alles vorbei gewesen.
Führerscheintausch auch per Post möglich
Wer nicht persönlich vorbei kommen kann, der kann den Umtausch auch per Post beantragen und erhält einen Gebührenbescheid. Auf Wunsch bekommt man den Führerschein dann von der Bundesdruckerei zugeschickt.
Der alte graue, beziehungsweise rosa Papierführerschein wird gegen eine Karte, den EU-Kartenführerschein, in der Größe einer Kreditkarte eingetauscht. Wer den alten "Lappen" behalten will, kann ihn entwerten lassen. Er bekommt dann den Stempel "ungültig".