Der geplante Windpark habe keinen Einfluss auf den Kaufwert des Grundstücks, so das Gericht.

Landgericht Tübingen schmettert Klage ab

Streit um Windräder und Baugrundstück in Starzach im Kreis Tübingen

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Sarah Beschorner
Sarah Beschorner

Ein Ehepaar in Starzach hat vor Gericht eine Schlappe erhalten. Es wollte sein neugekauftes Baugrundstück wieder loswerden, weil die Gemeinde in der Nähe einen Windpark bauen will.

Ein Ehepaar in Starzach im Kreis Tübingen hatte wegen geplanter Windräder geklagt. Diese würden den Wert eines neu erworbenen Grundstücks mindern. Das Landgericht Tübingen hat die Klage abgewiesen. Die sieben Windräder haben keine Auswirkungen auf den Wert des Grundstücks, so das Gericht in der Güteverhandlung am Mittwoch.

Landgericht Tübingen: Arglistige Täuschung liegt nicht vor

Der Starzacher Ortsteil Felldorf, in dem die Kläger ein Grundstück erworben haben, ist gut 1,5 Kilometer von dem geplanten Windpark entfernt. Davon abgesehen hätte die Gemeinde im Vorfeld ausreichend über das Projekt informiert. Der Vorwurf "arglistige Täuschung" liegt damit laut Gericht nicht vor. Laut dem Anwalt der Kläger wusste das Paar nichts von dem geplanten Windpark. Die Kläger wollten den Kauf rückgängig machen oder zumindest mit der Gemeinde eine Einigung finden.

Käufer dieses Hauses klagen wegen unzureichende Informationen über den Bau des Windparks
Um dieses Grundstück und die Immobilie geht es. Das Ehepaar aus Starzach-Felldorf will das Grundstück am liebsten wieder loswerden. Das Landgericht Tübingen hat nun ihre Klage gegen die Gemeinde Starzach abgewiesen.

Kläger tragen die Kosten des Verfahrens

Mit der Gerichtsentscheidung müssen die Kläger die Kosten des Verfahrens tragen. Sie können den Kauf des Grundstücks auch nicht rückgängig machen. Wegen des Windparks, der 2028 in Betrieb gehen könnte, gab es bereits Protest in der Gemeinde. Den Gegnern geht es vor allem um Natur- und Artenschutz.

Protestplakat zum geplanten Bau vom Windpark in Strazach
Protest-Plakat der Windparkgegner in Starzach.

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