Ein Ehepaar in Starzach im Kreis Tübingen hatte wegen geplanter Windräder geklagt. Diese würden den Wert eines neu erworbenen Grundstücks mindern. Das Landgericht Tübingen hat die Klage abgewiesen. Die sieben Windräder haben keine Auswirkungen auf den Wert des Grundstücks, so das Gericht in der Güteverhandlung am Mittwoch.
Landgericht Tübingen: Arglistige Täuschung liegt nicht vor
Der Starzacher Ortsteil Felldorf, in dem die Kläger ein Grundstück erworben haben, ist gut 1,5 Kilometer von dem geplanten Windpark entfernt. Davon abgesehen hätte die Gemeinde im Vorfeld ausreichend über das Projekt informiert. Der Vorwurf "arglistige Täuschung" liegt damit laut Gericht nicht vor. Laut dem Anwalt der Kläger wusste das Paar nichts von dem geplanten Windpark. Die Kläger wollten den Kauf rückgängig machen oder zumindest mit der Gemeinde eine Einigung finden.
Kläger tragen die Kosten des Verfahrens
Mit der Gerichtsentscheidung müssen die Kläger die Kosten des Verfahrens tragen. Sie können den Kauf des Grundstücks auch nicht rückgängig machen. Wegen des Windparks, der 2028 in Betrieb gehen könnte, gab es bereits Protest in der Gemeinde. Den Gegnern geht es vor allem um Natur- und Artenschutz.