Symbolbild: Eine Puppe liegt auf dem Boden in einer bedrohlichen Kulisse. Am Landgericht Tübingen ist seit Montag ein Ehepaar angeklagt. Es soll die eigene Nichte jahrelang misshandelt haben. | Quelle: picture alliance  dpa | Uwe Zucchi

Deutsches Ehepaar in der Schweiz

Behinderte Tochter getötet: Acht Jahre Haft für Eltern

Stand
Autor/in
Petra Jehle
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Ein deutsches Paar tötet seine behinderte Tochter in der Schweiz. Es spricht von "Erlösung" für das kranke Kind. Diese Argumentation akzeptiert die Richterin nicht.

Ein deutsches Ehepaar ist im schweizerischen Bremgarten (Kanton Aargau) zu einer Haftstrafe von jeweils acht Jahren verurteilt worden. Laut Gericht haben sie ihr dreijähriges Kind, das mit schweren Behinderungen zur Welt gekommen war, mit Drogen betäubt und getötet.

Tod des Kindes wurde geplant

Es sei nachvollziehbar, dass die Eltern mit der Rund-um-die-Uhr-Betreuung ihres Kindes an ihre Grenzen gestoßen seien, so die Richterin in ihrem Urteil. Nicht nachvollziehbar sei, dass sie keine Hilfe gesucht oder angenommen hätten. Das Argument der Eltern, die von einer "Erlösung" für das drei Jahre alte Kind sprachen, akzeptierte die Richterin nicht. Die Eltern wurden wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter Tötung verurteilt. Sie hatten ein Jahr zuvor ihrem Kind schon einmal Schlafmittel in seinen Brei gemischt.

In ihrem Urteil folgte die Richterin weder der Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes eine Haftstrafe von jeweils 18 Jahren gefordert hatte, noch der Verteidigung. Diese hatte von einem Totschlag aus Mitleid gesprochen und sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ausgesprochen.

Intensivpflege bringt Eltern an die Grenze

Das Mädchen war mit einer schweren Hirnerkrankung auf die Welt gekommen und hatte intensive Pflege gebraucht. Die Eltern waren damit offenbar überfordert. Allerdings hätten sie, so die Staatsanwaltschaft, Hilfsangebote und mögliche Operationen zur Verbesserung der schwierigen Lage des Kindes abgelehnt.

Um es zu töten, hatten die deutschen Eltern, die unweit der Grenze bei Waldshut bei Bremgarten leben, ihrem Kind Ecstasy in die Flasche gemischt. Als ihre Tochter nicht mehr ansprechbar war, erstickten sie sie, so das Urteil, mit einem Tuch. Die Großmutter des Kindes wurde vom Vorwurf einer Beteiligung freigesprochen.

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