Der ehemalige Domkapellmeister und das Erzbistum Freiburg haben sich "im besten Einvernehmen auf eine Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geeinigt", wie das Erzbischöfliche Ordinariat und Böhmanns Anwalt in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt geben. Es sei ein "umfassendes Stillschweigen über den Inhalt der Absprachen vereinbart worden", so Böhmanns Anwalt gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Teil der Vereinbarung dürfte eine Abfindung für Böhmann sein.
Um eine Wiedereinstellung zu erwirken, hatte der ehemalige Domkapellmeister Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg von Oktober 2024 eingelegt. Der Fall ging daraufhin an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Viel Wirbel um Kündigung des früheren Domkapellmeisters
Dem früheren Domkapellmeister war im Juli 2024 nach fast 22 Jahren im Amt gekündigt worden. Dagegen hatte der 60-Jährige Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Zahlreiche Unterstützer und Anhänger Böhmanns starteten daraufhin zahlreiche Protestaktionen gegen die Kündigung des langjährigen Domkapellmeisters.
Im November forderten auch Vertreterinnen und Vertreter von vier Domchören in einem offenen Brief Erzbischof Stephan Burger dazu auf, Böhmann nicht zu entlassen. Zu einer Eskalation des Konflikts war es an Heiligabend gekommen, als einige Besucherinnen und Besucher durch Protestaktionen die Christmette im Freiburger Münster gestört hatten. In der Folge war Böhmann von der Bistumsleitung die restliche Zeit bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses Ende Februar 2025 freigestellt worden. Im März hatte sich unter Böhmann als künstlerischem Leiter eine neue Chorakademie mit rund 130 Sängerinnen und Sängern in Freiburg gegründet.