Die beiden Waffenhersteller haben sich am Freitag vor dem Bundespatentgericht in München getroffen. Haenel ist der Ansicht, dass Heckler & Koch ein Patent auf ein spezielles Waffenverschlusssystem zu Unrecht bekommen hat, und hat dagegen klagt. Das Gericht hat das Patent von Heckler & Koch nun für teilweise nichtig erklärt. In einem reduzierten Umfang bleibt es allerdings bestehen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Haenel erzielt damit einen Teilerfolg.
Worum geht es?
Haenel will das Patent seines Konkurrenten Heckler & Koch für nichtig erklären lassen. Bei dem Patent geht es um eine spezielle Technik zum Schutz des Systems vor eindringenden Flüssigkeiten. Haenel behauptet, dass diese Technik Standard und nicht neu sei. Diesen Vorwurf weist Heckler & Koch zurück.
Die Vorgeschichte des Sturmgewehr-Streits
Die Auseinandersetzung zwischen den Herstellern hat eine lange Vorgeschichte. Es geht um einen Großauftrag für die Bundeswehr, konkret um 120.000 neue Sturmgewehre für die Armee. Der Bund hatte den Auftrag 2021 an Haenel vergeben, aber den Hersteller aus Thüringen wieder ausgeschlossen, weil dieser beim Bau des Sturmgewehrs laut Landgericht Düsseldorf ein Patent von Heckler & Koch verletzt haben soll. Was die Entscheidung des Bundespatentgerichts für den Wettbewerb um den Großauftrag für die Bundeswehr bedeutet, ist unklar. Bei einer kompletten Nichtigkeit hätte Haenel argumentieren können, dass man ein nichtiges Patent auch nicht verletzten kann. Ob dafür auch die partielle Nichtigkeit reicht, werden voraussichtlich andere Gerichte entscheiden müssen. Zuletzt war das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Streit befasst, im Juni hatten die Richter eine Beschwerde von Haenel abgewiesen - damals aber noch mit dem anderen Stand zur Gültigkeit des Patents.