Zwei der bekanntesten deutschen Waffenhersteller treffen sich Ende September vor dem Bundespatentgericht: Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar und Haenel aus dem thüringischen Suhl. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Verhandlung war im März dieses Jahres angekündigt worden, nun steht der Auftakttermin fest.
Worum geht es?
Haenel will ein Patent seines Konkurrenten Heckler & Koch für nichtig erklären lassen. Es geht um das Waffenverschlusssystem, genauer um den Schutz des Systems vor eindringenden Flüssigkeiten. Haenel behauptet, dass die Technik nicht neu sei; diesen Vorwurf weist Heckler & Koch zurück. Die Verhandlung beginnt am 30. September vor dem 7. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts in München.
Die Vorgeschichte des Sturmgewehr-Streits
Die Auseinandersetzung zwischen den Herstellern hat eine lange Vorgeschichte. Es geht um einen Großauftrag für die Bundeswehr, konkret um 120.000 neue Sturmgewehre für die Armee. Der Bund hatte den Auftrag 2021 an Haenel vergeben, aber den Hersteller aus Thüringen wieder ausgeschlossen, weil der beim Bau des Sturmgewehrs laut Landgericht Düsseldorf ein Patent von Heckler & Koch verletzt haben soll. Sollte Haenel nun in München gewinnen, könnte der Wettbewerb um den Großauftrag für die Bundeswehr in eine neue Runde gehen.