Polizisten schlagen mit Schlagstöcken auf Demonstranten ein, um den Demonstrationszug gegen den Landesparteitag der AfD Baden-Württemberg zu stoppen (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

Krawalle beim Landesparteitag der AfD

Polizei Offenburg will nach Angriffen auf Beamte Demonstranten anzeigen

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Paulina Flad

Nach einer Demonstration gegen den AfD-Landesparteitag im März in Offenburg hat die Polizei 400 randalierende Personen identifiziert. Ihnen droht nun eine Anzeige.

Das Polizeipräsidium Offenburg hat 400 Personen aus der linksautonomen Szene identifiziert, die an den Ausschreitungen nach einer Demonstration gegen den Landesparteitag der AfD Anfang März in Offenburg (Ortenaukreis) beteiligt gewesen sein sollen. Die entsprechenden Anzeigen will das Polizeipräsidium in den kommenden Wochen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe übergeben.

In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung nennen das Polizeipräsidium und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg verschiedene Tatvorwürfe. Darunter Verstöße gegen das Versammlungs- und Waffenrecht, Sachbeschädigungen und tätliche Angriffe auf Polizeibeamte. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) teilte dazu mit: "Straftaten und Gewalttaten im öffentlichen Raum nehmen wir in Baden-Württemberg ganz besonders scharf in den Blick."

Gewalttätige Auseinandersetzungen

Am 4. März war es bei einer zuerst friedlichen Demonstration gegen den Landesparteitag der AfD in Offenburg zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrierenden gekommen. 53 Beamte und zwei Demonstranten sollen dabei verletzt worden sein. Auch wenn einige Demonstrantinnen und Demonstranten vermummt waren, konnte die Polizei ihre Identität mit Hilfe von Spezialisten der Gesichtserkennung ermitteln.

Einsatzunterlagen immer noch vermisst

Die Polizei hatte damals Einsatzunterlagen verloren, die die Antifa später im Internet veröffentlicht hatte. Ein 22-Jähriger, den die Polizei der linksextremen Szene zuordnet, soll die Dokumente widerrechtlich an sich genommen haben. Gegen ihn wird wegen eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz ermittelt. Die Unterlagen bleiben auch nach einer Wohnungsdurchsuchung verschollen.

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