Mann mit Brille und roter Krawatte (Foto: SWR)

Kritische Äußerungen über "rechtsextreme" Partei

Nach OB-Aufruf: AfD scheitert mit Eilantrag gegen die Stadt Freiburg

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Paula Zeiler/Jessica Hans

Der AfD-Kreisverband ist mit einem Eilantrag gegen die Stadt Freiburg gescheitert. Im Netz und via Social Media hatte sich OB Martin Horn kritisch über die Partei geäußert.

"Keine Stimme den Rechtsextremisten! Sie zerstören unsere Demokratie" - stand Anfang Januar auf der Internetseite der Stadt Freiburg sowie in den Social-Media-Kanälen des Oberbürgermeisters. Es war ein Zitat aus Martin Horns Rede beim diesjährigen Neujahrsempfang. Vor allem ein weiterer Satz aber veranlasste den Freiburger AfD-Kreisverband zu rechtlichen Schritten: "Der Aufstieg einer Partei, die in Teilen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird - das sind keine guten Nachrichten für die Demokratie."

Verstoß des OB gegen die Neutralität?

Diese Aussage sei ein Verstoß gegen die Pflicht des Oberbürgermeisters zu parteipolitischer Neutralität und Sachlichkeit, so der Kreisverband. Er forderte Horn zu einer Unterlassungserklärung auf. Per Eilantrag wollte die AfD außerdem erreichen, dass die Stadt Freiburg derartige Aufrufe vor Wahlen künftig unterlassen solle. Diesen Antrag hat das Freiburger Verwaltungsgericht jedoch abgelehnt.

Wir sehen gerade den Aufstieg einer Partei, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Für unsere Demokratie sind das keine guten Nachrichten.

Die Stadt hatte den kritischen Passus unmittelbar aus den Online-Beiträgen gelöscht, nachdem der AfD-Kreisverband Horn zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert hatte.

Stadt will sich nicht mehr - direkt oder indirekt - gegen die AfD äußern

Die Sorge der AfD, Stadt und OB könnten solche Aufrufe vor den anstehenden Kommunal- und Europawahlen wiederholen, sei unbegründet, so das Freiburger Verwaltungsgericht. Denn die Stadt habe zugegeben, dass mit den Aussagen die AfD gemeint gewesen war. Außerdem habe sie verbindlich erklärt, sich künftig nicht gegen Parteien zu äußern - egal ob direkt oder indirekt. Der AfD-Kreisverband kann in binnen zwei Wochen noch Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.

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