Impf- und Maskenbefreiung während Corona

Falsche Gesundheitszeugnisse: Freiburger Arzt verurteilt

Stand
Autor/in
Maya Rollberg

Am Freiburger Amtsgericht wurde Donnerstag ein ehemaliger Arzt verurteilt, der während der Pandemie falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt hat. Bei ihm gab es Atteste ohne Voruntersuchung.

Atteste auf Zuruf - so lautet der Vorwurf gegen einen 71-jährigen ehemaligen Arzt aus Freiburg. Der Mann soll während der Pandemie, vor allem zwischen 2021 und 2022 zahlreiche Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Und das, obwohl er seine Patientinnen und Patienten nicht vorher untersucht hat. Verurteilt wurde er jetzt wegen der Ausstellung von 35 falschen Gesundheitszeugnissen. Denn Ärztinnen und Ärzte sind bei Ausstellung von Attesten dazu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten vorab zu untersuchen.

Geldstrafe von 9.900 Euro

Der ehemalige Arzt wurde nun zu 110 Tagessätzen zu einer Höhe von 90 Euro verurteilt. Strafmildernd bewertete das Gericht, dass der Rentner inzwischen nicht mehr als Arzt tätig ist und seine Arbeit nicht mehr aufnehmen wird. Außerdem hat er sich aufgrund hoher psychischer Belastung für seinen Ruhestand nach Frankreich abgesetzt. Mit einer Wiederholungstat sei dementsprechend nicht zu rechnen, so die Oberstaatsanwältin Franziska Scheuble.

Das Urteil ist angemessen, denn es berücksichtigt, dass der Verurteilte seine Praxis aufgegeben hat und insofern nicht mehr mit Wiederholungen zu rechnen ist.

Ex-Arzt handelte aus medizinischer Überzeugung

Der Prozess war lange verschoben worden, weil der 71-jährige aufgrund von psychischer Belastung als verfahrensunfähig galt. Auch am Donnerstag war er nicht vor Ort. Seine Anwältin teilte mit, dass er nicht rechtsfeindlich, sondern aus medizinischer Überzeugung gehandelt habe.

Zahlreiche Atteste in Waldorfschulen

Mit großer Häufung hatte der ehemalige Arzt Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht in Waldorfschulen in Freiburg und Emmendingen ausgestellt. In diesen Schulen sei das Nicht-Tragen von Masken besonders aufgefallen, weshalb die Staatsanwaltschaft die Atteste gesondert untersuchen ließ. Hier seien knapp zwei Drittel aller Atteste vom nun verurteilten Arzt ausgestellt worden. Gegen das Urteil kann der ehemelige Arzt noch Revision einlegen. 

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