Das ehemalige Gerichtsgebäude der RAF-Prozesse in Stuttgart-Stammheim. (Foto: IMAGO, xHauenschildx/xEibner-Pressefotox EP_rhd)

Staatsschutzprozess in Stuttgart-Stammheim

Bewährungsstrafen für versuchte Gründung einer Söldnertruppe

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Sie wollten eine Söldnertruppe gründen, um den Bürgerkrieg im Jemen zu beenden. Jetzt sind die beiden Ex-Soldaten in Stuttgart zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Montag zwei ehemalige Zeitsoldaten wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Als Rädelsführer wollten die beiden Angeklagten eine bis zu 150 Mann starke Söldnertruppe aus ehemaligen Bundeswehrsoldaten und Polizisten gründen, um Frieden zu schaffen im Bürgerkriegsland Jemen - so stand es in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts. Ziel sei gewesen, dass jeder der Söldner monatlich mit rund 40.000 Euro entlohnt würde.

Im Urteil wird die geplante Söldnertruppe als terroristische Vereinigung eingestuft. Denn der Generalbundesanwalt ist davon überzeugt, dass sie über den Einsatz im Jemen hinaus als privates Militärunternehmen weitergeführt werden sollte, um für Einsätze in anderen Konflikten zur Verfügung zu stehen.

Angeklagte wollten den Jemen im Alleingang befrieden

Der 60 Jahre alte Angeklagte und sein 52-jähriger Partner hatten offenbar große Pläne mit dem Jemen: Sie wollten das Land stabilisieren und im Alleingang den Bürgerkrieg beenden, heißt es in der Anklageschrift. Dafür wollten sie ehemalige Polizisten und Soldaten der Bundeswehr anwerben und das Ganze mit Geld von der Regierung in Saudi-Arabien finanzieren. Laut Plan hätten die Söldner Friedensverhandlungen zwischen den sogenannten Huthi-Rebellen und der von Saudi-Arabien unterstützten Regierung im Jemen erzwingen sollen.

Dilettantisches Vorgehen verhinderte "Erfolg"

Bei beiden Vorhaben stellten sich die Männer laut Anklage aber sehr ungeschickt an, so dass der Erfolg ausblieb. Die kontaktierten Regierungsstellen der Saudis reagierten demnach nicht auf die Bitte um ein Gespräch. Und statt der angestrebten 100 bis 150 Söldner kam gerade mal ein Kontakt mit etwa sieben oder acht Kandidaten zustande.

Bewährungsstrafen deuteten sich im Prozess schon an

Schon am ersten Verhandlungstag Anfang Juni hatte der Richter deutlich gemacht, dass man sich eine Bewährungsstrafe vorstellen könne, schließlich waren die Vorbereitungen und die Planung noch nicht sehr weit gediehen. Deshalb belaufen sich die Haftstrafen für die Angeklagten auf anderthalb Jahre für den Ideengeber beziehungsweise auf ein Jahr und zwei Monate für seinen Kompagnon. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer hatten beide vor Gericht gestanden.

So berichtete der SWR im Juni über den Prozessauftakt:

Positiv auf das Urteil wirkte sich auch aus, dass beide Männer keine Vorstrafen haben und, so der Richter, "bis jetzt erfolgreiche Lebensläufe". Beide Ex-Soldaten haben der Bundeswehr schon lange den Rücken gekehrt, sie sind 1983 beziehungsweise 1999 aus der Truppe ausgeschieden. Bis dahin hatte zumindest der Ältere der Angeklagten immer wieder hervorragende Bewertungen als Soldat erhalten und war befördert worden.

Die beiden Männer waren vor einem Jahr festgenommen worden, der eine in München, der andere im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Außerdem gab es mehrere Wohnungsdurchsuchungen in Baden-Württemberg und Bayern, auch bei vier nicht tatverdächtigen Personen.

Der Jemen auf der Arabischen Halbinsel ist eines der ärmsten Länder der Welt. Seit 2014 herrscht dort Bürgerkrieg. Die schiitischen Huthi-Rebellen, die vom Iran unterstützt werden, hatten damals weite Teile des Landes übernommen, darunter die Hauptstadt Sanaa. Seit 2015 kämpft die international anerkannte Regierung gemeinsam mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen die Aufständischen. Der Bürgerkrieg hat zu einer der schlimmsten humanitären Krisen weltweit geführt.

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