Fast vier Jahrzehnte nach der Tat könnte der versuchte Mord an einer jungen Frau in Göppingen nun doch endgültig aufgeklärt werden. Von diesem Dienstag an muss sich ein 65 Jahre alter Mann aus den USA wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Ulm verantworten.
Dem ehemaligen US-Soldaten wird vorgeworfen, während seiner Stationierung in Göppingen im Oktober 1985 eine damals 29 Jahre alte Frau vergewaltigt zu haben. Anschließend soll er versucht haben, die Frau mit einem Ast zu erschlagen. Ein Sprecher des Gerichts teilte mit, der damals 28 Jahre alte Angeklagte habe die Frau laut Anklage zunächst mit einem Messer bedroht und dann in eine Parkanlage gezerrt.
Ex-Soldat gibt vor Gericht Vergewaltigung zu
Zum Prozessauftakt gab der Angeklagte zu, die junge Frau in Göppingen vergewaltigt zu haben. Den Vorwurf des versuchten Mordes wies der ehemalige US-Soldat aber von sich.
Täter soll in Göppingen mit Ast auf Opfer eingeschlagen haben
Nach Ansicht der Anklage jedoch hat der frühere Soldat mehrfach mit einem etwa drei Zentimeter dicken Ast auf den Kopf der 29-Jährigen eingeschlagen, um sie zu töten. Weiter heißt es, die Frau habe sich tot gestellt. Der Täter habe sie zu einem nur wenige Kilometer entfernten Straßengraben gebracht und sie mit Ästen und Laub bedeckt. Der jungen Frau sei es schließlich gelungen, sich fast unbekleidet und blutverschmiert zu einem nahe gelegenen Anwesen zu schleppen. Laut Anklage erlitt sie zahlreiche Verletzungen, darunter Rippenbrüche und einen Trommelfellriss.
DNA-Spur brachte entscheidenden Hinweis
Die Suche nach dem Täter blieb über Jahrzehnte ohne Erfolg. Ein DNA-Treffer führte die Polizei schließlich zu dem ehemaligen US-Soldaten. Eine für das Gericht verwertbare Identifizierung erfolgte aber erst im Sommer 2019. Der Mann wurde von den USA ausgeliefert und sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft.
Vergewaltigung ist bereits verjährt
Da die Delikte Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung verjährt sind, lautet die Anklage nun auf versuchten Mord. Für Taten wie Mord und versuchten Mord gibt es keine Verjährungsfrist. Die Geschädigte ist Nebenklägerin in dem Prozess. Es sind vier Verhandlungstage bis Mitte November geplant.