Empfängerkreis auf zwei Millionen ausgeweitet

Bundesweite Wohngeldreform: Mannheim und Heidelberg rüsten sich

Stand

Die Wohngeldreform gehört zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung. Sie soll Geringverdienende entlasten. Zahlreiche Haushalte sollen auch in der Region profitieren.

Ab dem 1. Januar 2023 tritt bundesweit das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.  Die Wohngeldreform soll zahlreiche Haushalte finanziell entlasten. Kommunen und Städte bereiten sich auf die Neuerungen vor und erwarten viele Anträge. So auch in Mannheim und Heidelberg.

Zusätzliche Wohngeldstelle für Neuanträge in Mannheim

Die Stadt Mannheim geht von einer Verdreifachung der Antragsstellungen aus. Ab Januar gibt es daher in der Mannheimer Innenstadt (K1) eine zusätzliche Wohngeldstelle für Neuanträge. Folgeanträge werden weiterhin in der bisherigen Wohngeldstelle (R1) bearbeitet.

In Heidelberg können Anträge online gestellt werden

In einigen Städten und Kommunen können Anträge bereits online gestellt werden. Das ist auch in Heidelberg möglich. Aufgrund des zu erwarteten hohen Antragsaufkommens ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Darauf weisen auch die Stadt Mannheim und das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises hin. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand solle daher nach Möglichkeit abgesehen werden.

Wohngeld wird fast verdoppelt

Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Wohngeldsätze von durchschnittlich 180€ auf 370€ erhöht werden. Ausschlaggebend für die Höhe des Wohngeldes sind unter anderem die Anzahl und das Einkommen der zu berücksichtigten Haushaltmitglieder. Die zuständige Wohngeldbehörde prüft die Anträge und berechnet anschließend die Höhe des Wohngeldes.

Zahl der Anspruchsberechtigten steigt

In der Reform wird auch die Einkommensgrenze angepasst, demnach haben zukünftig mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Die Kommunen stellen sich daher auf einen erhöhten Andrang ein.

Antragsberechtigt sind: Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, Altersrente sowie Haushalte, die knapp oberhalb der Grundsicherung liegen. Anspruch auf Wohngeld haben demnach auch Geringverdienende, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und lediglich auf Unterstützung bei den Wohnkosten angewiesen sind. Dazu zählen auch Seniorinnen und Senioren, Familien und Alleinerziehende. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können Wohngeld beantragen.

Steigende Energiekosten sollen abgefedert werden

Nach der neuen Wohngeldreform soll eine zusätzliche Klima- und Heizkostenkomponente Haushalte finanziell entlasten. Die Klimakomponente soll zusätzliche Kosten durch energetische Gebäudesanierungen abfedern. Die Heizkostenkomponente wird pauschal auf den Quadratmeter umgelegt und nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Für die aktuelle Heizperiode bis Dezember wird es darüber hinaus einen zweiten Heizkostenzuschuss geben. Den Zuschuss bekommen nicht nur die aktuell knapp 600.000 Wohngeld-Berechtigten, sondern auch Studierende, Auszubildende mit Ausbildungsgeld oder BAföG.

Wohngeld-Rechner der Bundesregierung

Mithilfe des Wohngeld-Rechners der Bundesregierung kann man den eigenen Anspruch auf Wohngeld vorab prüfen lassen. Beratungen und weitere Informationen gibt es bei den Städten und Kommunen.

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