Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe mitteilte, hat die 7. Kammer einen Eilantrag der Stadt abgelehnt. Die Stadt wollte damit erreichen, dass der Bauantrag des Landes, der eine Nutzung des Gebäudes für den Maßregelvollzug vorsieht, mit sofortiger Wirkung um ein Jahr zurückgestellt wird.
Verwaltungsgericht sieht keinen Grund für Eilentscheidung
Das lehnte das Gericht mit der Begründung ab, die Stadt habe keine - so wörtlich - "unabwendbaren Nachteile zu befürchten, die eine Eilentscheidung in dieser Sache zwingend machen".
Das Regierungspräsidium prüfe derzeit derzeit den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts und werde die untere Baurechtsbehörde kurzfristig um eine Stellungnahme bitten, heißt es gegenüber dem SWR auf Anfrage. Es gehe darum, ob nun auch unter Berücksichtigung der aktuellen Ausführungen des Verwaltungsgerichts mit einem Ausspruch der Baugenehmigung durch die untere Baurechtsbehörde gerechnet werden könne.
Parallel dazu prüfe das Regierungspräsidium die Möglichkeit, eine Baugenehmigung durch die höhere Baurechtsbehörde selbst zu erteilen.
Baustopp Ende September durch Regierungspräsidium aufgehoben
Das Land möchte in dem ehemaligen Gefängnis suchtkranke Straftäter unterbringen. Die Stadt lehnt das ab und hatte Mitte Mai 2022 einen Baustopp für die Sanierungsarbeiten verfügt. Den hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe Ende September aufgehoben und die Stadt angewiesen, die Baugenehmigung bis zum 14. Oktober zu erteilen - ansonsten wolle sie dies notfalls selber zu tun.
Stadt Heidelberg will weiter kämpfen
Die Stadt Heidelberg zeigt sich dennoch kämpferisch und überlegt, weiterhin juristisch vorzugehen. Das geht aus einem schriftlichen Statement auf Anfrage des SWR hervor.