Der Verurteilte hatte in 13 Fällen Motorräder und Autos für Probefahrten ausgeliehen und sie dann nicht mehr zurückgegeben. Die Taten geschahen unter anderem in Mannheim, Mosbach, Buchen, Speyer und Hockenheim. Der 50-Jährige nutzte dabei falsche Ausweispapiere, um die Auto- und Motorradhändler beim Ausleihen der Fahrzeuge zu täuschen.
Die Richter am Mannheimer Landgericht verurteilten den Mann auch wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Denn die besaß der 50-Jährige gar nicht.

In fünf Fällen waren die Fahrzeuge wieder aufgetaucht. Für die übrigen muss er laut Urteil 131.000 Euro Wertersatz leisten. Es sei aber unklar, ob er das leisten könne, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber dem SWR.
Neben der Gefängnisstrafe ordneten die Richter die Unterbringung in einer Entziehungs-Einrichtung an, weil der Verurteilte an einer Suchtkrankheit leidet.