Kritik an Landesbauordnung

Leere Ställe verhindern Wohnungsbau in BW

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Leerstehende Ställe im Land können Bauvorhaben in der Nachbarschaft sechs Jahre oder mehr verzögern. Betroffene reagieren frustriert. Landwirte pochen indes auf den Bestandsschutz.

Das Baugesuch abgelehnt - wegen eines Viehstalls in der Nachbarschaft, der schon länger leer steht. Grundlage für solche Entscheidungen in Baden-Württemberg ist die Landesbauordnung (LBO) - genauer Paragraph 62 Absatz 3: Demnach darf innerorts sechs Jahre lang nicht gebaut werden, wenn in der Nähe eine "Tierhaltungsanlage im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie" zu finden ist, die gerade leer steht. Denn: Diese könnte ja jederzeit wieder genutzt werden.

Mit der Problematik hat sich am Donnerstagabend auch die Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" im SWR Fernsehen beschäftigt:

Keine Stallgerüche, aber auch kein Hausbau

Ein Unding, sagt Jürgen Stark. Er will in Markbronn, einem Teilort von Blaustein (Alb-Donau-Kreis), ein Drei-Parteien-Haus für seine Familie bauen. "Es scheitert an den Geruchsemissionen", sagt er. Gemeint sind allerdings nur potentielle Stallgerüche: Die ehemaligen Stallungen ringsum stehen alle leer, teilweise schon lange. Trotzdem wartet Stark seit drei Jahren auf eine Baugenehmigung - und drei weitere könnten es noch werden. Und wenn ein betroffener Landwirt einen Antrag stellt, könnten es sogar noch zwei Jahre mehr werden.

Regelung bereitet dem ganzen Ort Probleme

Der Markbronner Ortsvorsteher Gerhard Wolpert (Freie Wähler) ist entsprechend frustriert. Dem SWR zeigt er vor Ort weitere Stellen, wo in dem kleinen Ort gebaut werden könnte - Entwicklungsfläche, die der Ort gut brauchen könne. Doch die Landesbauordnung - bezugnehmend auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz - verhindere den Hausbau.

Wolpert ist selbst Landwirt, ein wenig kann er die Intention der entsprechenden Passage der Landesbauordnung schon verstehen. "Aber wenn ein Landwirt 20, 30 Jahre keine Landwirtschaft mehr hat, dann kann er heute auch gar nichts mehr damit anfangen." Der Grund: die vielen Vorschriften.

Bauministerin Razavi: "Ein Problem, das mir häufig begegnet"

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, die für derartige Belange ein eigenes Ministerium unterhalten, das Landesbauministerium. Für die zuständige Ministerin Nicole Razavi (CDU) ist ein solcher Fall keinesfalls neu: "Das ist ein Problem, das mir häufig im Land begegnet", so die Ministerin in der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg". In ländlichen Regionen müsse jede Fläche genutzt werden, um zu mehr Wohnungen zu kommen.

Zugleich werde aber auch eine "Sicherheit für die Landwirtschaft benötigt", sagte Razavi. Die sechsjährige Frist, die bei manchen Bauvorhaben gilt, verteidigte die Ministerin: "Es geht auch Eigentumsrechte der Landwirte". Diesen sollte mit der Frist Zeit gegeben werden, um Nachfolgeregelungen für leerstehende Ställe zu erstellen. Die untere Baurechtsbehörde müsse dabei aber gut hinschauen. Wenn ein Bauer mit der Genehmigung für 200 Kühe "nach fünf Jahren und elf Monaten eine Ziege in den Stall stellt", sei keine Grundlage für die Verlängerung der Tierhaltungsgenehmigung vorhanden, so die Ministerin.

Das Interview mit Landesbauministerin Nicole Razavi in "Zur Sache Baden-Württemberg":

Bauernverband pocht auf Bestandsschutz

Der Landesbauernverband hält indes an der aktuellen Regelung in der Landesbauordnung fest. Diese geht auf eine Novelle von Mitte 2019 zurück. Die sechs Jahre Bestandsschutz war damals schon eine Einschränkung des zuvor geltenden umfangreicheren Bestandsschutzes. Die Reform hatte damals zu Unruhe bei Landwirten geführt. Sie sahen den Entwicklungsspielraum der Betriebe in Gefahr.

Planungssicherheit für Landwirte

Die aktuelle Regelung bedeutet für die Landwirte Planungssicherheit. "So haben unsere Familienbetriebe die Chance, ihren Betrieb weiterzuentwickeln", sagt Bauernverbands-Sprecherin Ariane Amstutz. Zwar würden moderne, große Viehställe heute kaum noch innerorts gebaut. Doch für Betriebe, die etwa auf Direktvermarktung und alternative Hofkonzepte setzten, könnten die Reaktivierung alter Stallungen Teil der Existenzgrundlage sein, betont Amstutz.

Boxen mit verschiedenen Gemüsen stehen auf einem Bioland-Hof zum Verkauf. In Hofläden und Bio-Supermärkten macht sich die Inflation bemerkbar.
Die Gemüse-Auswahl eines Bioland-Hofs.

Gemeindetag für kürzere Frist

Auch von Seiten des Gemeindetags Baden-Württemberg gibt es keine Forderung, den Bestandsschutz für Ställe prinzipiell aufzugeben. Um allerdings die Innenentwicklung von Ortschaften kurz- bis mittelfristig zu erleichtern, wünsche man eine kürzere Übergangsfrist, so ein Sprecher gegenüber dem SWR. Das habe der Gemeindetag schon im Vorfeld der Novelle von 2019 angeregt.

Landesregierung will Bestandsschutz einschränken

Eine genaue Zahl, wie oft in Baden-Württemberg die Interessen von Häuslebauen und Stallbesitzern kollidieren, gibt es nicht. Einer Kleinen Anfrage der FDP im Landtag BW zufolge liegen dem Land dazu keine landesweiten Zahlen vor. Allerdings sehe man durchaus einen "dringenden Bedarf", den Bestandsschutz zu verkürzen. Das soll eine bessere Innenentwicklung von Ortschaften ermöglichen. Weiter heißt es: "Die Landesregierung geht daher davon aus, dass die Regelung einen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums leisten kann."

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