Die Haftstrafe, die das Amtsgericht Pforzheim festgelegt hat, bleibt damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Der Anwalt des 50-jährigen Vaters hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Vater selbst hatte die Entführung seines mittlerweile 11-jährigen Sohnes vor Gericht als größten Fehler seines Lebens bezeichnet.
Vater räumt Vorwürfe ein
Es tue ihm leid für seinen Sohn, zu dem er nun keinen Kontakt mehr habe, sagte er mit brüchiger Stimme und unter Tränen zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag. Es sei die Verzweiflungstat eines liebenden Vaters gewesen - sechs Jahre lang habe er um das Umgangsrecht mit seinem Sohn gekämpft. Die Behörden hätten den Kontakt zu ihm immer mehr eingeschränkt, immer auf Antrag der Mutter, die alles dafür getan habe, dass er immer weniger Zeit mit dem Sohn verbringen konnte.
Über Belgien und Amsterdam nach Panama
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater seinen inzwischen elf Jahre alten Jungen nach einem Weihnachtsurlaub bei sich in Nordrhein-Westfalen nicht zu seiner Mutter zurückgebracht hat.
Stattdessen habe er ihn kurz vor dem Jahreswechsel erst nach Belgien, dann nach Amsterdam und schließlich nach Panama gebracht, sagte der Mann. Es habe immer wieder Streit um den Umgang gegeben.
Die Mutter hatte Anfang Januar vergeblich am vereinbarten Treffpunkt auf ihren Sohn gewartet. Auch sie sei zweimal in Panama gewesen, um nach ihrem Sohn zu suchen.
Bundeskriminalamt und Interpol fahndeten
Als der Junge nicht wie ausgemacht am Treffpunkt beim Kölner Hauptbahnhof erschien, wurden Bundeskriminalamt und Interpol eingeschaltet und der Mann mit internationalem Haftbefehl gesucht. Anfang Februar wurde er in Panama festgenommen und danach nach Deutschland ausgeliefert. Mittlerweile ist das Kind wieder in Obhut der Mutter.