Sein Mandant habe in beauftragt, Revision gegen das Urteil einzulegen, teilte sein Pflichtverteidiger am Freitag mit. Das Urteil soll nun vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden.
Angeklagter hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen
Das Landgericht Baden-Baden hatte den 34-Jährigen am Dienstag zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Dadurch wäre eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen vor fast genau einem Jahr getötet und sich danach an der Leiche vergangen hat. Laut Gericht verstümmelte er zudem den Leichnam. Die Sechsjährige hatte beim Sohn des Angeklagten übernachtet. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer entsetzlichen Tat.
Der Angeklagte hatte während des gesamten Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen. Während die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer lebenslang mit Feststellung der Schwere der Schuld gefordert hatte, verzichtete der Verteidiger des Mannes auf die Forderung eines bestimmten Strafmaßes.