Landgericht sieht besondere Schwere der Schuld

Lebenslange Haft im Baden-Badener Prozess um Mord an Mädchen

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Patrick Neumann
Oliver Grimm
Bild von Oliver Grimm (Foto: SWR, Patricia Neligan )

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld lautet das Urteil im Baden-Badener Prozess um den Mord an einer Sechsjährigen. Das Landgericht verurteilte einen 34-Jährigen Mann.

Das Landgericht Baden-Baden hat den Mann wegen Mordes an dem Mädchen, wegen versuchten Mordes und wegen Brandstiftung verurteilt. Der Angeklagte äußerte sich während des gesamten Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Auch die Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen lehnte er ab. Die Beweislast war allerdings erdrückend.

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Gericht folgt dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, auch die Anwälte der Familie des Opfers hatten in ihren Plädoyers eine lebenslange Haft für den Mann gefordert.

"Wir können die genauen Motive nicht klären. Der Täter machte keinerlei Angaben."

Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts das Kind im vergangenen Dezember in seiner Wohnung mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen. Danach legte er Feuer, um Spuren zu beseitigen. Auf diese Weise hat er auch andere Menschen in Lebensgefahr gebracht, so das Urteil. Die Sechsjährige hatte beim Sohn des Mannes übernachtet.

Vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen

Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer entsetzlichen Tat sowie von einem rituellen und amokartigen Verhalten. Der 34-Jährige hatte nach der Tat versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Täter ist selbst Vater und galt als besonders kinderlieb

Der Sohn des 34-Jährigen war mit dem Mädchen befreundet. Der Täter selbst galt als besonders kinderlieb. Der Mann schwieg während des gesamten Prozesses. "Wir waren fassungslos", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.

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