Landgericht Karlsruhe; hier wird bei einer Anhörung geprüft, ob die Abwahl des Ex-Vizepräsident Martin Müller des KSC rechtens war. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uli Deck)

Entscheidung Anfang April

Karlsruhe: KSC-Mitglied geht gegen Abwahl von Vizepräsident Müller gerichtlich vor

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Rebekka Plies
Ein Bild von Rebekka Plies (Foto: SWR, Patricia Neligan)

Das Landgericht Karlsruhe muss prüfen, ob die Abwahl von Ex-KSC-Vizepräsident Martin Müller rechtens war. Die Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Verfügung fällt Anfang April.

Knapp einen Monat nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung beim Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC stellt ein Mitglied die Rechtmäßigkeit der Versammlung und damit auch die Abwahl von Ex-Vizepräsident Martin Müller infrage. Während des Anhörungstermins am Dienstag wurden einige Fragen erörtert. Über den Antrag auf einstweilige Verfügung wird voraussichtlich am 5. April entschieden.

Gericht sieht keine formalen Fehler rund um KSC-Mitgliederversammlung

In einer Stellungnahme ging die Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe ausführlich auf einige vom Antragsteller aufgeführten potenziellen Formfehler rund um die außerordentliche Mitgliederversammlung am 29. Februar ein. Mit im Gerichtssaal auch KSC-Präsident Holger Siegmund-Schultze und Geschäftsführer Michael Becker. Doch weder an der Einberufung, noch der virtuellen Durchführung wollte das Gericht Fehler erkannt haben, die zur Unwirksamkeit der Abwahl führen könnten.

Die Frage nach dem "wichtigen Grund" für außerordentliche KSC-Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung fand online statt. Rund 61 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder stimmten für den Abwahlantrag gegen Martin Müller. Der Antragsteller stellt infrage, dass ein ausreichend wichtiger Grund für die Einberufung der außerordentlichen Versammlung vorlag.

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Die zuständige Richterin sieht den "wichtigen Grund" als gegeben. Anders als der Antragsteller, der während des Termins nochmals betonte, dass die Hintergründe des vorausgegangenen Zoffs in der KSC-Führung zu wenig transparent gemacht wurden.

Der Mitgliederrat des Karlsruher SC hatte vor Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Februar das Verhältnis zwischen Ex-Vizepräsident Müller und anderen Mitgliedern des wichtigen fünfköpfigen KSC-Beirats als derart gestört beziehungsweise zerrüttet beschrieben, dass eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit ganz offensichtlich nicht mehr möglich sei. Müller war im Vorfeld unter anderem die Weitergabe von internen Informationen vorgeworfen worden.

Anhörung vor dem Landgericht Karlsruhe sollte offene Fragen klären

Der Kammer lag vor dem Anhörungstermin ein umfangreicher Schriftsatz mit einigen offenen Fragen vor. Unter anderem, wurde am Dienstag darüber gesprochen, ob der Abstimmungszeitraum während der Mitgliederversammlung zu kurz gewesen sei oder die Veranstaltung zu früh begonnen habe.

Leeres Wildparkstadion in Karlsruhe (Foto: IMAGO, IMAGO / Zink)
KSC-Präsident Holger Siegmund-Schultze wünscht sich Ruhe für den Verein

Die Zuschauer des Termins konnten während des gut zweistündigen Termins den Eindruck gewinnen, dass das Gericht die Erfolgschancen des Antrags auf einstweilige Verfügung nicht sonderlich hoch einschätzt. Das sorgte bei einigen anwesenden KSC-Fans für Unverständnis und Unmut. Die Entscheidung wird voraussichtlich am 5. April verkündet.

KSC-Präsident Siegmund-Schultze wünscht sich Ruhe für den Verein

KSC-Präsident Siegmund-Schultze hatte vor dem Gerichtstermin den Antrag auf einstweilige Verfügung gegenüber dem SWR scharf kritisiert. Dem Antragsteller scheine die Gemeinschaft des Vereins völlig gleichgültig zu sein.

Ich kritisiere natürlich, dass nachdem eine basisdemokratische Entscheidung getroffen wurde, jemand sein Eigeninteresse über das des Vereins stellt.

Die juristische Einschätzung wolle er allerdings den Experten überlassen, so der Präsident. Aus seiner Sicht wäre es ungut für den Club, wenn es nochmal eine Veränderung der Situation geben würde.

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