Die ehemalige Berliner Staatssekretärin und SPD-Politikerin Sawsan Chebli hatte vor dem Heilbronner Landgericht wegen Beleidigung geklagt. Im Jahr 2020 soll sich ein Internetnutzer auf Facebook an sie mit den Worten "Selten so ein Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli" gewandt haben. Für Chebli stellte die Aussage eine Beleidigung dar. Sie forderte eine Entschädigung von 5.000 Euro. Das Heilbronner Landgericht sah das jedoch anders.
LG Heilbronn: Kein verbotener Hass gegen Sawsan Chebli
Das Gericht wies die Klage von Chebli vor wenigen Tagen ab. Die Aussage des Internetnutzers sei von der Meinungsfreiheit Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, teilt das Gericht auf Anfrage mit. Dem Spiegel sagte Chebli, das Gericht sende mit dieser Entscheidung ein fatales Signal. Eine Gerichtssprecherin wollte sich nicht weiter zum Urteil äußern. Rechtsmittel sind noch möglich.
HateAid: Nächste Instanz soll entscheiden
Chebli wird in den sozialen Medien immer wieder angegangen. Wohl auch deshalb sorgt das Urteil auf Twitter für Aufsehen und auch Unverständnis. Die Organisation HateAid, die Chebli bei der Klage unterstützte, kündigte bereits an, die Klage in die nächste Gerichtsinstanz zu bringen.
Zu den Kritikern des Urteils gehört auch der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun. Er sieht die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht richtig gewürdigt.
Nach Bekanntwerden des Urteils haben sich auf Twitter viele Kommentatoren hinter Chebli gestellt und das Urteil teils scharf kritisiert, andere nutzten die Aufmerksamkeit um Chebli, um verbal gegen sie auszuteilen. Darunter auch immer wieder die Aussage, wer so in der Öffentlichkeit stehe, müsse das auch aushalten.