Immer wieder werden Waschbären vor allem abends und nachts gesichtet. Die Population habe sich in den vergangenen drei Jahren sogar verdoppelt, berichtet Carlo Hartnagel von der Jagdbehörde in Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis). Viele Bürger würden sich inzwischen vermehrt an die Stadtjäger vor Ort wenden, um sie um Hilfe zu bitten. Der Waschbär sei zwar nicht gefährlich, doch seine Präsenz in städtischen Gebieten kann auf Dauer zu einem Problem werden. Das sei im Main-Tauber-Kreis bereits der Fall, weshalb Stadtjäger jetzt die Bürgerinnen und Bürger beraten und Maßnahmen ergreifen, um die Tiere fernzuhalten.
Die Waschbären richten auf Dauer Schäden an
Ob durch den Anbau in privaten Gärten oder im ländlichen Bereich: Mit seinem breiten Nahrungsangebot ist der Main-Tauber-Kreis im Laufe der Zeit zu einem attraktiven Lebensraum für diese typischen "Allesfresser" geworden, sagt Hartnagel. Da der Waschbär keine Fressfeinde hat, konnte er über die Jahre ungestört an Früchte, Getreide, Vogeleier sowie an Abfall herankommen und letztendlich im gesamten Gebiet heimisch werden, auch durch die vielen Unterschlupfmöglichkeiten, erklärt er.
Wenn eine große Population an Waschbären dauerhaft in die Städte vorrückt, wird es problematisch, weil diese Tiere bei der Nahrungssuche oft Schäden anrichten und eine Gefahr für die Artenvielfalt darstellen. Das Problem lasse sich allerdings leicht lösen, denn Waschbären bleiben nur, wenn das Nahrungsangebot konstant attraktiv ist, erklärt Hartnagel.
Vorbeugende Maßnahmen helfen, das unerlaubte Töten bleibt verboten
Kein Tierfutter offen stehen lassen, Unterschlupfmöglichkeiten geschlossen halten, stark riechende Lavendelsäcke vor die Haustür stellen - das sind einige einfache Maßnahmen, die die Stadtjäger den Bürgern empfehlen, um die unerwünschten Tiere fernzuhalten. Doch nicht nur durch Beratungen werden die Stadtjäger aktuell tätig.
In schwierigeren Fällen dürfen diese mit einer Genehmigung auch Fallen aufstellen, um die Waschbären einzufangen. Das sei im Main-Tauber-Kreis bereits an der Tagesordnung, erklärt Hartnagel. Auf keinen Fall dürfen aber die Bürgerinnen und Bürger Köder oder Fallen auslegen, warnt er. Denn das unerlaubte Fangen oder Töten von Waschbären sei ein schwerwiegender Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.