Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall und Vorstandschef des Automobilzulieferers ElringKlinger in Dettingen an der Erms (Kreis Reutlingen), Stefan Wolf, setzt im Fall einer Gasmangellage auf das Entgegenkommen der Beschäftigten. "Ich glaube, dass es viele Mitarbeiter gibt, die versuchen, dem Unternehmen Strom und damit Kosten zu sparen und ihre Arbeitsplätze abzusichern, indem sie von zu Hause arbeiten", sagte Wolf der Deutschen Presse-Agentur. "Das erwarte ich auch."
Wolf: Russischer Gas-Stopp "wird uns heftig treffen"
"Wie dramatisch die Situation sein wird, wissen wir erst im Herbst, wenn klar ist, ob Putin das Gas dauerhaft abstellt", sagte Wolf. Er fürchte, dass der russische Präsident "das machen wird und es uns heftig treffen wird". Dann müsse man alle Register ziehen. Die Unternehmen hätten alles, was an Einsparungen geht, vorgenommen. Bei Temperaturen in Büros seien sie aber an die Arbeitsstättenverordnung gebunden.
"Man sollte darüber nachdenken, ob man die Arbeitsstättenverordnung nochmals ändert und wir auf 18 Grad runtergehen können", sagte Wolf. Aktuell sind in Arbeitsräumen, in denen überwiegend gesessen wird, 19 bis 20 Grad als Mindestwert festgelegt - je nach Arbeitsschwere.
IG Metall hat Zweifel an Spareffekt
Anderer Meinung ist IG-Metall-Chef Jörg Hofmann: "Seine Produktionsmitarbeiter wird auch Herr Wolf sicher lieber in seinen Werken sehen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er habe zudem größte Zweifel, dass es wirklich energieeffizienter ist, wenn sehr viele Arbeitnehmer zuhause arbeiten und dort Strom und Wärmeenergie verbrauchen, sagte Hofmann. "Und es geht ja um das Sparen von Energie in einer Krise und nicht um das Sparen für das Unternehmen." Zudem verbrauche das Abschalten und Wiederaufwärmen größerer Gebäude mehr Energie als das Durchheizen. "Also hier sind mehr als Zweifel angebracht", sagte Hofmann.
Für Unternehmen gelten Energie-Sparvorgaben
Aus Sorge um mögliche Energie-Engpässe sind zu Monatsbeginn Sparvorgaben in Kraft getreten, die den Verbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen. Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft schreibt die Verordnung nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen. Es werde aber auch Arbeitgebern im gewerblichen Bereich ermöglicht, weniger zu heizen und damit der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.
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