Blume klagte vor Gericht

Twitter muss Verleumdungen löschen: Erfolg für BW-Antisemitismusbeauftragten

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Im Rechtsstreit mit Twitter hat der BW-Antisemitismusauftragte Blume einen Erfolg erzielt. Der Kurznachrichtendienst muss laut Gerichtsurteil gegen illegale Inhalte vorgehen.

Vor dem Landgericht Frankfurt hat der baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume im Streit um die Verbreitung mutmaßlicher Falschaussagen beim Kurznachrichtendienst Twitter einen überwiegenden Erfolg erzielt. Laut Urteil ist Twitter verpflichtet, rechtswidrige Inhalte dauerhaft zu entfernen.

Greift Twitter nicht ein, droht ein Ordnungsgeld

Das gelte nicht nur für die Ursprungsnachricht, sondern auch für "kerngleiche Inhalte". Werde ein Tweet mit zu löschendem Inhalt binnen 24 Stunden mehr als zehnmal weiterverbreitet, müsse Twitter von sich aus eingreifen - andernfalls könne das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall belangt werden. "Die Entscheidung zeigt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum", sagte die Vorsitzende Richterin Ina Frost bei der Urteilsverkündung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Michael Blume zeigte sich erleichtert. Er bezeichnete das Urteil als wichtig und wegweisend für andere Menschen, die Opfer von Hass und Hetze im digitalen Raum werden. Der Antisemitismusbeauftragte hatte mit Unterstützung der Berliner Beratungsorganisation HateAid gegen den Kurznachrichtendienst geklagt. Er sieht sich als Opfer einer Verleumdungskampagne auf Twitter.

Blume will Verleumdungen löschen lassen

Konkret ging es um 46 Tweets, von denen sich der Antisemitismusbeauftragte in seinen Rechten verletzt sieht. Blume hatte verlangt, dass die gegen ihn gerichteten Verleumdungen sowie im Kern gleiche Inhalte umgehend von der Plattform entfernt werden und auch künftig nicht wiederhergestellt werden dürfen. Auf Twitter sei etwa behauptet worden, er betrüge seine Frau mit Minderjährigen, so Blume. Außerdem wurde dem Gericht zufolge verbreitet, er sei in "antisemitische Skandale" verstrickt und "Teil eines antisemitischen Packs".

Laut der Gerichtsentscheidung sind diese "ehrenrührigen Behauptungen unwahr". Die Bezeichnung als Antisemit sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung, sie sei aber in dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung bei und ziele erkennbar darauf ab, Stimmung gegen Blume zu machen, hieß es.

Blume: Urteil kann Betroffenen Mut machen

Twitter hat dem Urteil zufolge künftig die Pflicht, nicht nur rechtswidrige Tweets zu löschen, sondern auch eigenständig nach weiteren Nachrichten mit gleichen oder ähnlichen Aussagen zu fahnden. Auch solche Tweets sind dann zu entfernen.

Blume sagte nach dem Urteil, man könne sich nicht an Hass und Hetze im Netz gewöhnen. Schon gar nicht, wenn die eigene Familie und die eigenen Kinder angegriffen würden. Der Urteilsspruch könne auch anderen Betroffenen Mut machen, sich zur Wehr zu setzen.

Als Blume die Tweets mit anwaltlicher Unterstützung gemeldet hatte, hatte Twitter zunächst nicht reagiert und den Autor der Falschbehauptungen erst eine Woche später gesperrt. Laut dem Medienrechtler Chan-jo Jun, Blumes Anwalt, hat Twitter damit gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstoßen. Mit dem heutigen Urteil habe das Landgericht Frankfurt klare Kante gezeigt, so der Anwalt.

Mit der Klage wollten der Antisemitismusbeauftragte und sein Anwalt auch erreichen, dass Twitter insgesamt zu einem konsequenteren Vorgehen verpflichtet wird.

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SWR

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