- Was ist die Ehrenamtskarte?
- Interesse an einer Ehrenamtskarte: Was muss man tun?
- Wer hat Anspruch auf eine Ehrenamtskarte?
- Welche Vergünstigungen bekommt man mit einer Ehrenamtskarte?
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist für die Menschen gedacht, die sich in hohem Umfang bürgerschaftlich engagieren. Ihnen winken Vergünstigungen bei verschiedenen Freizeiteinrichtungen. Ab Mitte 2025 soll die Karte schrittweise im Land eingeführt werden.
BW-Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) teilte am Mittwoch (22.1.) in einem Schreiben an die Landkreise und die kreisfreien Städte mit, er freue sich, "dass der Landtag finanzielle Mittel für die landesweite Einführung freigegeben hat". Für 2025 und 2026 stünden dafür Finanzmittel in einem Gesamtvolumen von rund fünf Millionen Euro zur Verfügung, gab das Sozialministerium bekannt. Die Ehrenamtskarte sei ein Zeichen der Anerkennung für "besonders umfangreiches ehrenamtlichen Engagement", ergänzte Lucha.
Bislang wurde die Karte als Modell nur in den Landkreisen Calw und Ostalb sowie in den Städten Freiburg und Ulm erprobt. Ab dem 27. Februar können Gemeinden ihr Interesse an einer Beteiligung äußern.
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Wie bekommt man eine Ehrenamtskarte?
Für diejenigen, die nicht in einer der Modellkommunen leben, heißt es erstmal: geduldig sein. Noch ist nicht klar, welche Kommunen bei der Ehrenamtskarte mitmachen werden.
Wer in einer Kommune in den Landkreisen Calw oder Ostalbkreis oder in Ulm oder Freiburg lebt, kann die Ehrenamtskarte über die Webseite der jeweiligen Modellkommune beantragen. Wie das BW-Sozialministerium mitteilt, wurden bis Anfang des Jahres 2025 in den vier Modellkommunen rund 9.500 Ehrenamtskarten ausgegeben. Hier informieren die Modellkommunen:
Wer bekommt eine Ehrenamtskarte?
Anspruch auf eine Ehrenamtskarte haben Menschen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl engagiert haben. Zudem kommen Menschen infrage, die sich bei einem freiwilligen Engagement in einem gemeinwohlorientierten Projekt mindestens 100 Stunden engagiert haben.
So berichtete der SWR im Juni 2024 über das Projekt Ehrenamtskarte:
Wichtig ist zudem, dass das Engagement im öffentlichen Raum stattfindet, nicht im privaten oder im familiären Umfeld und nicht auf materiellen Gewinn gerichtet ist. Einen garantierten Anspruch auf eine Ehrenamtskarte gibt es in Baden-Württemberg für:
- Juleica Inhaberinnen und Inhaber, Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
- Mitglieder des Technischen Hilfswerks
- Mitglieder des Katastrophenschutzdienstes des Landes
- Freiwilligendienstleistende
Welche Rabatte winken mit der Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte berechtigt in ausgewählten Institutionen in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit zu ermäßigtem Eintritt oder der Teilnahme an Sonderaktionen. Sie gilt bislang in folgende Einrichtungen:
- Badisches Landesmuseum Karlsruhe, ermäßigte Eintritte zu Sonder- und Dauerausstellungen
- Badisches Staatstheater, 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis bei allen Vorstellungen von Montag bis Donnerstag (ausgenommen Premieren und Sonderveranstaltungen)
- Barockschloss Mannheim, freier Eintritt
- Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband BW, Mitgliedschaft
- Festungsruine Hohentwiel, freier Eintritt
- Grabkapelle auf dem Württemberg, freier Eintritt
- Heuneburg in der Stadt Pyrene, freier Eintritt
- Landesmuseum Baden-Württemberg, ermäßigter Eintritt in die Schausammlungen sowie Sonderausstellungen
- Kloster Alpirsbach, freier Eintritt
- Kloster Wiblingen, freier Eintritt
- Klostermuseum Ochsenhausen, freier Eintritt
- Kloster Schussenried, freier Eintritt
- Kloster Bebenhausen, freier Eintritt
- Kloster und Schloss Salem, freier Eintritt
- Neues Schloss Meersburg, freier Eintritt
- Schlossgarten Weikersheim, freier Eintritt
- Staatsbad Bad Wildbad, Verlängerung der Badezeit um eine Stunde
- Museum für Naturheilkunde Karlsruhe, ermäßigter Preis für Dauer- und Sonderausstellung
Die Liste der teilnehmenden Institutionen wird laut Sozialministerium fortlaufend ergänzt. Die Einrichtungen, bei denen Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte einer Modellkommune Vergünstigungen bekommen, sind bei den Kommunen gelistet.