picture alliancedpa | Bernd Weißbrod (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Fast zwei Jahre nicht mehr im Dienst

Darum bekommt der freigestellte Polizei-Inspekteur von BW weiter Geld

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Knut Bauer

Wegen sexueller Nötigung stand der ranghöchste Polizeibeamte Baden-Württembergs vor Gericht, seit zwei Jahren ist er nicht mehr im Amt - doch Geld bekommt er weiterhin.

Wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung und des Machtmissbrauchs ist der Spitzenbeamte schon seit fast zwei Jahren nicht mehr im Amt. Trotzdem bekommt der Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg jeden Monat volles Geld - in der Besoldungsstufe B2 sind das 8.457 Euro monatlich.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2021 wurde ihm verboten, die Dienstgeschäfte weiter zu führen. Wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung wurde ihm zudem vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gemacht. Im Juli wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Verbot, die Amtsgeschäfte zu führen, besteht jedoch weiterhin und gilt auch nach dem Freispruch, wie das Innenministerium auf SWR-Anfrage mitteilte.

Nach Verkündung des Urteils im Juli ordnete Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) im SWR den Fall so ein:

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Dass der Beamte weiter Geld bekommt, hat rechtliche Gründe. Eine Dienstenthebung und eine Kürzung der Dienstbezüge seien während eines laufenden Disziplinarverfahrens möglich, wenn absehbar ist, dass der Beamte aus dem Dienstverhältnis entfernt wird, so das Innenministerium. Noch aber ruhe das Disziplinarverfahren, bis alle Gerichtsverfahren gegen den Beamten abgeschlossen sind. Und so lange bekommt er weiter Geld ohne Arbeit.

Amt des Inspekteurs soll abgeschafft werden

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat im Zuge einer Reform im Führungsstab der Polizei angekündigt, das Amt des Inspekteurs abzuschaffen. Doch das soll erst nach der Sommerpause passieren, so das Ministerium zum SWR. Zudem müsse die Personalvertretung den Plänen noch zustimmen. So lange behält der Mann seinen Titel. Die Bezüge verliert er auch dann nicht, wenn der Posten abgeschafft wird.

Sollte der Bundesgerichtshof der Revision der Staatsanwaltschaft stattgeben, müsste das Verfahren wegen sexueller Nötigung vor einer anderen Kammer des Landgerichts noch einmal neu aufgerollt werden. Dann bliebe der Inspekteur bei vollen Bezügen weiter im Amt bis das Verfahren abgeschlossen ist.

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