Einspeisung in die Kabelnetze
In unserem Sendegebiet werden unsere regionalen Fernseh- und Radioprogramme in die Kabelnetze eingespeist. Außerhalb des Sendegebiets ist die Einspeisung und damit der Empfang nicht gewährleistet. Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen nur die für das jeweilige Verbreitungsgebiet vorgesehenen digitalen Fernseh- und Radioprogramme von ARD und ZDF eingespeist werden.
Eine Verpflichtung, die Fernsehprogramme sowohl in Standardqualität (SDTV) als auch in hochaufgelöster Qualität (HDTV) einspeisen zu müssen, gibt es nicht.
Bitte beachten Sie:
Von 15. November 2021 auf 16. November 2021 gab es eine Änderung bei den Hörfunkprogrammen im digitalen Kabelempfang. Seit diesem Zeitpunkt übernimmt Vodafone das umfangreiche ARD Hörfunkangebot nun von den Satelliten-Transpondern 39 und 61. Damit ändert sich auch das bisherige Audioformat von MPEG1 Layer 2 in AAC-LC (Advanced Audio Codec - Low Complexity). Um die ARD Hörfunkprogramme wieder empfangen zu können, ist oftmals ein neuer Sendersuchlauf notwendig. Sollten Sie nach dem Sendersuchlauf die Hörfunkprogramme immer noch nicht empfangen können, wenden Sie sich bitte an Ihren Kabelnetzanbieter bzw. an Ihren Geräthersteller.
Kontakt zu den Kabelnetzbetreibern
Auskünfte über die im Verbreitungsgebiet empfangbaren Programme erteilt der verantwortliche Kabelnetzbetreiber. Die beiden größten Kabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind unter folgenden Servicenummern zu erreichen:
Kabelnetzbetreiber | Kontakt |
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Vodafone (unitymedia) Baden-Württemberg | Kundenservice Hotline 0221 466 191 00 0221 466 190 33 (Mo. – So. von 0 – 24 Uhr) |
Vodafone Rheinland-Pfalz und Saarland | Kundenservice & Störungen 0800 52 66 625 (Mo. – So. von 0 – 24 Uhr), kostenfrei |
Besteht weder analog noch digital eine Verfügbarkeit des gewünschten Programms, bietet sich alternativ der Empfang via Satellit oder Internet (Videoportal) an.