Der Internationale Strafgerichtshof von den Haag verfolgt bisher nur große Verbrechen, die von Menschen an anderen Menschen begangen werden. Dazu gehören etwa Völkermord, Genozid, oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Ökozid: Zerstörung von Ökosystemen als Straftatbestand
Mittlerweile setzen sich internationale Strafrechtlerinnen dafür ein, auch „Ökozid“, also die Zerstörung wichtiger Ökosysteme, als Straftatbestand zu etablieren.
Am prominentesten ist aktuell der Fall Brasilien: Dort wollen Umweltaktivisten und Indigene Präsident Jair Bolsonaro wegen der Abholzung des Amazonas-Regenwaldes verklagen. Ein internationaler Präzedenzfall?