Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens

"Weckruf" versus "Einschüchterung": Reaktionen auf OVG-Urteil zur AfD

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das Urteil ist "ein Wendepunkt in der Entwicklung der AfD", sagt der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD). Erst recht sei es "ein Weckruf an alle Anhängerinnen und Anhänger der Partei". Die AfD in Rheinland-Pfalz hingegen spricht von Einschüchterung.

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AfD zu Recht als Verdachtsfall eingestuft Innenminister Ebling: Urteil zur Beobachtung der AfD ist ein Wendepunkt

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD als richtungsweisend begrüßt. Demnach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

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SWR-Korrespondent zum Urteil gegen die AfD "Man kann auch in RLP die AfD nachrichtendienstlich beobachten"

Die AfD darf laut Urteil des OVG Münster als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. Was heißt das für den RLP-Landesverband?

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