Löchriger Emmentaler - welche Käsesorte der Polizist geklaut hat, ist unbekannt (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Entscheidung am Verwaltungsgericht Trier

Käse nach Lkw-Unfall gestohlen - Polizist wird entlassen

Stand

Im September 2019 hat ein Polizist aus der Pfalz rund 180 Kilogramm Käse nach einem Verkehrsunfall mitgenommen. Dafür muss er jetzt seine Uniform abgeben.

Es ist ein kurioser Fall, der das Verwaltungsgericht in Trier beschäftigt hat: Im September 2019 hat ein Sattelschlepper einen Unfall in Rheinland-Pfalz. Die Polizei rückt aus. Am verunglückten Lkw ist ein Kühlcontainer aufgebrochen. In dem Container liegen Dutzende Pakete Käse.

Käse vom Unfallort mitgenommen

Laut Verwaltungsgericht Trier ist der Beamte, nachdem die Ermittlungen an der Unfallstelle abgeschlossen waren, mit einem Kleinbus der Polizei zu dem Sattelschlepper gefahren. Dabei habe er seine Uniform getragen sowie die Dienstwaffe samt Munition dabei gehabt. Am Unfallort habe er Mitarbeiter einer Bergungsfirma aufgefordert, ihm einige unbeschädigte Käsepakete aus dem Container anzureichen. Diese hätten einen Wert von mehr als 550 Euro gehabt.

Verbleib mehrerer Käsepakete unklar

Insgesamt habe er neun Käsepakete à 20 Kilogramm in den Kleinbus geladen. Zwei Pakete habe er in den Sozialraum der Dienststelle gebracht, ein weiteres in das Auto einer Kollegin. Was mit den anderen sechs Käsepaketen geschah, habe nicht geklärt werden können. Der Polizist habe seinem Vorgesetzten gesagt, der Käse habe auf der Straße gelegen und sei freigegeben worden.

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Tat vertuscht

Wegen des Käsediebstahls hatte das Landgericht Frankenthal ihn 2022 wegen des minder schweren Diebstahls mit Waffen schuldig gesprochen und verwarnt. 

Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier entschieden jetzt zusätzlich, dass es erforderlich sei, den Polizisten aus dem Dienst zu entfernen. Er habe ein schweres Dienstvergehen begangen.

Nicht nur, dass er in seiner Dienstzeit in Uniform den Käse gestohlen habe. Er habe zudem seinen Vorgesetzten belogen, um die Tat zu vertuschen.

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Vertrauensverhältnis gestört

Laut Verwaltungsgericht Trier hatte der Polizist kein Unrechtsbewusstsein gehabt. Er habe dem Ansehen der Polizei des Landes in außergewöhnlich hohem Maße geschadet, heißt es in der Begründung. Denn: Er sei durch seine Uniform, den Polizeibus und die Dienstwaffe für alle vor Ort als Polizeibeamter erkennbar gewesen.

Die Verfahrensbeteiligten können gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.

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SWR